Armutszeugnis für die Fischereipolitik der EU: Überfischte Meere, illegale Rückwürfe und politische Blockadehaltung
Geschrieben am 16-12-2019 |
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Studie zur Umsetzung der
Gemeinsamen Fischereipolitik in den letzten 5 Jahren - Zahlreiche Bestände wie
Dorsch, Hering & Co. sind weiterhin überfischt - Wirksame Kontrollen des
Rückwurfverbotes fehlen - Politik und Fischereiwirtschaft blockieren Umsetzung
erforderlicher Maßnahmen
Laut einer aktuellen Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestehen eklatante
Defizite in der Umsetzung und Wirksamkeit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
der EU. Die Analyse von renommierten Fischereiexperten stellt Mängel beim Kampf
gegen die Überfischung und bei der Umsetzung eines ökosystemgerechten
Fischereimanagements fest. So werden entgegen den wissenschaftlichen
Empfehlungen weiterhin zu hohe Fangmengen zugelassen. Die Kontrolle rechtlicher
Verpflichtungen wie dem Anlandegebot, das illegale Rückwürfe von zu kleinen oder
ungewollten Fischen verhindern sollte, funktioniert nicht. Bedrohte Arten wie
Schweinswale und seltene Seevögel werden nicht vor schädigenden
Fischereipraktiken geschützt. Die umfangreiche Studie zur Zwischenbilanz der GFP
wurde vom Bundesamt für Naturschutz gefördert.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: "Sechs Jahre nach
Verabschiedung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik stellt die
vorliegende Studie den für die Umsetzung zuständigen Mitgliedstaaten leider ein
unmissverständliches Armutszeugnis aus. Die Fortschritte hin zu einer
nachhaltigen Fischerei sind kaum wahrnehmbar. Die Umsetzung geht nicht schnell
genug voran und das wichtigste Ziel, die Überfischung in der EU bis 2020 zu
beenden, wurde durch anhaltende politische Kurzsichtigkeit aufs Spiel gesetzt.
Eine vollständige und termingerechte Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik
würde eine zukunftsfähige Fischerei ermöglichen. Doch ohne den politischen
Willen verbessert sich für die Fischbestände und die Meeresökosysteme in Europa
leider nichts. Deshalb fordern wir Frau Klöckner als zuständige Ministerin auf,
die EU-Vorgaben endlich vollständig umzusetzen und sich für eine nachhaltige
Fischerei stark zu machen. Ihren Durchsetzungswillen kann sie in den
bevorstehenden Fangquoten-Verhandlungen für die Nordsee und den Nordostatlantik
unter Beweis stellen und sich entschieden gegen alle Fangmengenentscheidungen
oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen einsetzen. Politische Blockaden
dürfen nicht den Schutzauftrag der Gemeinsamen Fischereipolitik torpedieren."
Um die Konflikte zwischen der fischereilichen Nutzung und dem Schutz der
europäischen Meere zu lösen, wurde im Dezember 2013 die Reform der GFP
verabschiedet, die am 1. Januar 2014 in Kraft trat. Das übergeordnete Ziel der
Reform ist es, die Fischerei unter EU-Flagge nachhaltiger zu gestalten und die
schädlichen Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt auf ein Minimum zu
reduzieren. Eine nachhaltige sowie ökosystemverträgliche Nutzung der marinen
biologischen Ressourcen soll durch die GFP ermöglicht und gefördert werden.
Die wesentlichen Inhalte der Studie umfassen:
- Zustand und Entwicklung der europäischen Fischbestände
- Integration von Naturschutzaspekten in die Fischerei
- Umsetzung von Kontrollen und Sanktionen
- Schnittstellen der GFP zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
(MSRL)
- Ökonomische Aspekte und Schaffung von Anreizen für die
Fischereiwirtschaft
- Stand der Umsetzung der wichtigen GFP-Nachhaltigkeitsziele
Außerdem beinhaltet die Studie einen detaillierten Forderungskatalog, der die
nötigen Schritte aufzählt, damit die Nachhaltigkeitsziele der GFP noch erreicht
werden können.
Der DUH-Fachbereichsleiter Naturschutz und Biodiversität und Projektleiter der
Studie, Ulrich Stöcker, kritisiert vor allem das unzureichende Verständnis für
den Wert intakter mariner Ökosysteme. "In der deutschen Nord- und Ostsee gibt es
Meeresschutzgebiete, für die auch nach Jahren noch keine Maßnahmen zur
Begrenzung ökosystemschädigender Fischereiaktivitäten erlassen wurden. So bleibt
ein wichtiger Baustein zum Schutz der Arten und Lebensräume in diesen Gebieten
nach wie vor ungenutzt. Während für die Schutzgebiete in der Ostsee das
internationale Verfahren zur Umsetzung von Managementmaßnahmen noch nicht
begonnen hat, wurden für die Nordsee nach einem mehrjährigen Prozess zu schwache
Empfehlungen an die EU-Kommission übermittelt und von dieser prompt als
unzureichend zurückgewiesen. Die zuständigen Fischereiminister in der
Scheveningen-Gruppe der Nordseeanrainerstaaten müssen sich jetzt dringend auf
effektive Regelungen für die berufsmäßige Fischerei einigen, die den
Anforderungen der EU-Kommission genügen und das Erreichen der Naturschutzziele
in den Natura 2000-Gebieten gewährleisten. Das betrifft den günstigen
Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume ebenso wie die Einhaltung des
gesetzlichen Verbots einer Zustandsverschlechterung."
Links:
Zur Lang- und Kurzfassung der Studie: http://l.duh.de/p191216
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Ulrich Stöcker, Bereichsleiter Naturschutz
030 2400867-13, stoecker@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe ,
www.facebook.com/umwelthilfe , www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4470489
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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