Kommentar zum Grundsatzurteil zu Knöllchen für Falschparker
Geschrieben am 18-12-2019 |
Bielefeld (ots) - Supermärkte, Kliniken, Wohnungsgenossenschaften: Sie alle sind
nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun weitgehend den Ordnungsbehörden
gleichgestellt und dürfen Knöllchen notfalls sogar bei den Fahrzeughaltern
eintreiben. Das ist juristisch mutig, aber auch vernünftig, denn die
Wildparkerei hat sich vor allem in den größeren Städten zu einem massiven
Problem entwickelt.
Keine Sorge: Kein Supermarktkunde muss nun damit rechnen, gleich beim ersten
Verstoß massiv zur Kasse gebeten zu werden. Denn die Marktbetreiber haben ja ein
Interesse daran, ihre Kunden pfleglich zu behandeln. Und anders als bei
kommunalen Politessen ist Kulanz hier nicht verboten. Für notorische
Parkplatz-Erschleicher wird es nun allerdings teuer.
Klar ist: Das Urteil wird die Parkplatznot in den Städten verschärfen. Wo soll
das Auto denn noch hin, wenn der Supermarktparkplatz als letzter Notnagel für
Pendler ausfällt? Hier sind die Städte gefragt. Solange es keine wirklich gut
funktionierenden Alternativen zum Auto gibt, müssen ausreichend legale
Parkplätze vorhanden sein. Wirklich gute Park-and-Ride-Angebote könnten
ebenfalls helfen. Aber die gibt es noch viel zu selten.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 585-261
wb@westfalen-blatt.de
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