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Neuerungen im Bereich Mobilität für 2020 / Diese Verkehrsregeln und Vorschriften treten im nächsten Jahr in Kraft

Geschrieben am 20-12-2019

München (ots) - Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer auch in 2020 neue
Regelungen, Gesetze und Beschlüsse - etwa Änderungen an der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter anderem diese Neuerungen sind geplant:
härtere Strafen für das Durchfahren der gebildeten Rettungsgasse, höhere
Bußgelder für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für
Radfahrer. Der Bundesrat wird abschließend über diese Vorschläge und einige
Änderungsanträge am 14.02.2020 entscheiden

Neu ist auch die Möglichkeit zur dauerhaften Absenkung des Mindestalters beim
Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre. Diese Änderung trat zum 6.12.2019 in
Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Reglung umsetzen, wird das Jahr
2020 zeigen. Außerdem wird es im nächsten Jahr voraussichtlich eine
höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse
der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.

Auch im Bereich Elektromobilität tut sich 2020 einiges. Der aktuelle Zuschuss
für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für
Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen. Für Autos (Listenpreis über
40.000 bis maximal 65.000 Euro) ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein
elektrische und 3.750 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus
wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie
finanziert. Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugänglichen
Ladestationen. Statt aktuell 21.100 sollen es in den nächsten zwei Jahren rund
50.000 werden.

Eine Universalschlichtungsstelle des Bundes soll zum 1. Januar 2020 die Arbeit
aufnehmen: Damit sollen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden können,
für die es keine branchenspezifische private oder behördliche
Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

Änderungen im Ausland:

Spanien

- Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (bei Straßen
mit einer Spur je Fahrtrichtung) soll landesweit auf 30 km/h
begrenzt werden.
- Wer auf Schnellstraßen (90 km/h) ab 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss
statt bisher 100 Euro eine Buße von 300 Euro zahlen.

Italien

- Kindersitze in inländischen Pkw müssen bereits mit Alarmsystemen
ausgestattet sein. Sanktionen sollen frühestens ab März 2020
verhängt werden.
- Handyverstöße werden härter geahndet: Das Bußgeld steigt auf über 400
Euro. Außerdem droht ein Fahrverbot von sieben bis 30 Tagen. Im
Wiederholungsfall sind sogar bis zu drei Monate möglich.

Großbritannien

- Verschärfung der Handynutzung am Steuer: Zukünftig darf das
Telefon nicht mehr in die Hand genommen werden. Sonst drohen bis zu
200 Pfund Strafe oder sechs Punkte.
- In Bristol sollen nach einem strengen Luftreinhalteplan alle
Dieselfahrzeuge in Privatbesitz ab März 2021 zwischen 7.00 und 15.00 Uhr
aus der Innenstadt verbannt werden.
- Für die Londoner Umweltzone (LEZ) gelten ab dem 26. Oktober 2020 strengere
Emissionsnormen für schwerere Fahrzeuge.
- Auf Gehwegen zu parken ist aktuell nur in London untersagt. Schottland
möchte dies in 2020 nun ebenfalls verbieten.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7849/4474811
OTS: ADAC

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


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