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Fahrzeuge von Schnee und Eis befreien: Missachtung ist grob fahrlässig / TÜV Rheinland: Folgen für Verkehrsteilnehmer können gravierend sein / Gerüste an Rastplätzen als Hilfestellung für Lkw-Fahrer

Geschrieben am 20-12-2019

Köln (ots) - Wenn die Temperaturen fallen, haben Pkw- und Lkw-Fahrer eine
besondere Sorgfaltspflicht: Vor Fahrtbeginn müssen sie sicherstellen, dass ihre
Fahrzeuge gründlich von Schnee und Eis befreit sind. Für den Lastkraftverkehr
eine besondere Herausforderung, müssen die Fahrer ihr Fahrzeug doch mitunter in
vier Meter Höhe kontrollieren. "Im Winter werden auf Raststätten und Autohöfen
meist Gerüste aufgebaut, damit die Fahrer ihre Lkw gründlich kontrollieren und
gegebenenfalls reinigen können", sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV
Rheinland. "Aufgrund von Stress und Zeitdruck kommen aber immer wieder einige
dieser Pflicht nicht nach. Ein grob fahrlässiges Verhalten, das gerade bei Lkw
dramatische Folgen haben kann."

Mehr als 100 Liter Wasser auf Lkw-Planen möglich So können sich auf einer
Lkw-Plane mehr als 100 Liter Wasser ansammeln und über Nacht zu Eis gefrieren.
Bei Kurvenfahrten und Bremsmanövern etwa verwandeln sich solche Eisplatten in
überaus gefährliche Geschosse, die Windschutzscheiben durchschlagen oder abrupte
Ausweichmanöver des nachfolgenden Verkehrs zur Folge haben können. Zudem sind
Radfahrer und Fußgänger herabfallenden Eisplatten schutzlos ausgeliefert. "Wer
sein Fahrzeug nicht von Schnee und Eis befreit, begeht grundsätzlich eine
Ordnungswidrigkeit. Kommt es durch diese zu Unfällen, bei denen Menschen zu
Schaden kommen, liegen Straftaten vor. Dann sprechen wir beispielsweise von
fahrlässiger Körperverletzung und im Extremfall von fahrlässiger Tötung", so
Rechtien.

Sichtbehinderung durch Schnee

Auch die Folgen von vermeintlich geringen Schneemengen auf dem Dach können
gravierend sein. Beim Beschleunigen kann es durch den Fahrtwind zu regelrechten
Schneewolken kommen, die dem nachfolgenden Verkehr die Sicht nehmen. "Großen
Abstand zu halten ist das Einzige, was betroffene Verkehrsteilnehmer in diesem
Fall tun können", rät der Experte. Auf keinen Fall versuchen, das betreffende
Fahrzeug zu überholen. Das Risiko, beim Überholen von herabfallendem Eis und
Schnee getroffen zu werden, ist viel zu groß.

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Rolf Vesenmaier, Presse, Tel.: 0221/806-2148
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Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4474751
OTS: TÜV Rheinland AG

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