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"Qualität ist, wenn man's richtig macht!" GIN erläutert Gütesicherung im Tragwerksbau mit Nagelplattenbindern (FOTO)

Geschrieben am 30-12-2019

Ostfildern (ots) - Gütesicherung mit Sachverstand und Argusaugen steht im
Tragwerksbau hoch im Kurs. An die besonders strengen Anforderungen der
Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. haben sich alle Mitgliedsbetriebe zu
halten, die das 'RAL-Gütezeichen 601 Nagelplattenbinder' führen. Nach
eingehender Prüfung kann es an qualifizierte Unternehmen sowohl für die
Herstellung als auch für die Montage verliehen werden. Um welche spezifischen
Qualitätsmerkmale es dabei geht, erläutern der erfolgreiche Holzbauunternehmer
Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor aus Burg/Sachsen-Anhalt und der Obmann des
GIN-Güteausschusses, Dipl.-Ing. (FH) Ralf Stoodt aus Rheinbreitbach/
Rheinland-Pfalz.

"Qualitätssicherung muss man leben!", sagt Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor, der 2.
Vorsitzender der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. sowie Obmann im
Marketingausschuss der GIN ist. Er unterstreicht damit die Verantwortlichkeit
jedes Unternehmers für gütesichernde Maßnahmen im eigenen Betrieb, die ihn
ebenso wie jeden anderen Nagelplattenbinderhersteller betrifft.

"Als Geschäftsführer eines mittelständischen Holzbaubetriebs hat es mich
pflichtschuldigst zu interessieren, was auf meinem Werksgelände bei der
Binderherstellung sowie auf von mir belieferten Baustellen bei der Montage
geschieht. Damit die Statik jedes Dachtragwerks stimmt und die fachwerkartige
Konstruktion, die regelmäßig in Form maßgenau vorgefertigter Binder verbaubereit
geliefert wird, die vorgesehene Nutzungszeit des betreffenden Gebäudes
überdauert, muss ich mich auch um Details wie die Bauteilanschlüsse kümmern",
führt Kay-Ebe Schnoor weiter aus.

Damit in diesem sensiblen Bereich alles zueinander passt, hat die
Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte in enger Zusammenarbeit mit der
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI) praxisgerechte
Anschlussdetails für die Montage weitgespannter Nagelplattenkonstruktionen
erarbeitet; sie können auf der Website des BVPI eingesehen werden:
https://bvpi.de/fachinfo-bibliothek/technische-mitteilungen-tm/TM_06-018.pdf

Für sichere Dächer

Welchen Anforderungen gütegesicherte Nagelplattenbinderkonstruktionen nach
GIN-Maßstäben grundsätzlich genügen müssen, erläutert der Obmann des
Güteausschusses Dipl.-Ing. (FH) Ralf Stoodt: "Das Bauen mit dem Naturbaustoff
Holz folgt eigenen Gesetzen. Das trifft selbstverständlich auch auf
Tragwerkskonstruktionen aus Nagelplattenbindern zu. Zunächst muss ihre statische
Bemessung den standortspezifischen Erfordernissen gerecht werden; das bedeutet,
dass das montierte Dachtragwerk Druck-, Schub- und Zugkräfte, die auf die
montierte Konstruktion einwirken, auf die Umfassungswände ableiten können muss.
Ebenso von Bedeutung: Fällt aus irgendeinem Grund ein Binder aus, wird seine
Funktion von den jeweils nebenliegenden übernommen. Diese Eigenschaft, die vor
allem nach GIN-Maßstäben güteüberwachte Nagelplattenbinder-Dachtragwerke
auszeichnet, bezeichnen wir als robust."

Qualität erkennen

Damit ein Tragwerk aus Nagelplattenbindern Jahre und Jahrzehnte wie vorgesehen
funktioniert, es derweil Wind und Wetter zuverlässig widersteht und die
Eindeckung sicher trägt, wird die komplette Fertigungskette vom Eurocode 5
erfasst. Danach sind vom Holzverbindungsmittel über das Holz alle verwendeten
Einzelteile wie auch die Verarbeitungsprozesse im Werk zu zertifizieren; für
fachwerkartige Konstruktionen ist dabei die Konformität für jedes einzelne
Tragglied sowie für das Dachtragwerk als Ganzes nachzuweisen. "Gefordert wird im
Interesse maximaler Sicherheit der Konformitätsnachweis bis ins Detail.
Grundlage für die statische Bemessung bilden dabei die europäischen
Produktnormen für Nagelplatten und Nagelplattenbinder EN 14545 und EN 14250.
Zusätzlich sind die Anwendungsnormen DIN 2000-4 und -6 zu beachten.", erläutert
der Obmann des GIN-Güteausschusses.

Entscheidende Kriterien

Letztlich hängt es vom verantwortungsbewussten Verhalten jedes Unternehmers ab,
wie genau es seine Mitarbeiter im Arbeitsalltag mit der Erfüllung
qualitätssichernder Anforderungen nehmen. Bei GIN-Mitgliedsunternehmen tragen
dazu die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft bei, aus denen sich
unter anderem folgende Qualitätsmerkmale güteüberwachter
Nagelplattenkonstruktionen ergeben:

- Bauholz für Nagelplattenbinder von GIN-Mitgliedsbetrieben ist
nach der Tragfähigkeit sortiert und entspricht DIN EN 14081-1. Das
Baumaterial weist mindestens die Festigkeitsklasse C24 nach EN 338
auf. Gleiches gilt für Vollholz mit Keilzinkenstoß nach DIN EN 15497.

- Technische Trocknung des Holzes in GK0 und GK1 nach DIN 68800
ist für GIN-Mitglieder Pflicht. Die Holzfeuchte darf maximal 20
Prozent betragen, was chemischen Holzschutz überflüssig macht.

- Im Bereich der Knotenpunkte ist die Dickentoleranz der zu
verbindenden Holzteile auf 1 mm beschränkt. Die Plattenlagetoleranzen
der Nagelplatten betragen maximal 5 mm.

- Als Holzverbindungsmittel werden Nagelplatten eingesetzt, die
DIN EN 14545 entsprechen. Zusätzlich ist für die Anwendung in
Deutschland DIN 20000-6 zu beachten, oder die Nagelplatten müssen
zusätzlich über eine Bauartgenehmigung bzw. - soweit noch gültig -
über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen
Instituts für Bautechnik verfügen. Sie werden serienmäßig verzinkt;
bedarfsweise stehen sie auch in Edelstahlausführung zur Verfügung.

Weitere Informationen, die zur Beurteilung von Tragwerkskonstruktionen aus
Nagelplattenbindern herangezogen werden können, finden sich im Internet auf
https://www.nagelplatten.de

Darüber hinaus kann man sich mit Auskunftswünschen rund um den professionellen
Tragwerksbau mit Nagelplattenbindern auch direkt an die Verbandsgeschäftsstelle
wenden. Die Kontaktadresse: Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. /
Interessenverband Nagelplatten e.V. c/o FORUM HOLZBAU, Hellmuth-Hirth-Str. 7,
73760 Ostfildern, E-Mail: GIN@nagelplatten.de

GIN - Gütegemeinschaft und Interessenverband

Starke Verbindungen! Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft
Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für über
50 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten:
"Nagelplatten werden vor allem im Dach- und Wandbereich von Wohnhäusern,
Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen
Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen
etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt", erläutert
GIN-Geschäftsführer Thomas Schäfer. Das "RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte"
führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst
die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf
die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das Gütezeichen
Nagelplattenprodukte bürgt so für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen
von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die
fachgerechte Montage gebäudespezifischer Tragsysteme von allerhöchster,
dauerhafter Qualität.

Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen in allen
Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich
vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist
der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten,
Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere
Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der
Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982
gegründet, gehört der GIN der Verbändegemeinschaft FORUM HOLZBAU an, hat seinen
Sitz in Ostfildern bei Stuttgart und wird von Jochen Meilinger (1. Vors.),
Kay-Ebe Schnoor (2. Vors.) und Thomas Schäfer (Geschäftsführer) vertreten.
Weitere wissenswerte Informationen über Nagelplatten und -produkte sowie über
den GIN als Interessenverband finden sich im Internet auf
https://www.nagelplatten.de

Pressekontakt:

Achim Dathe, M.A.
Baufachjournalist abp
c/o Medienbüro TEXTIFY.de, Scheffelstraße 39, 68259 Mannheim
Fon 01 77/3 07 17 23, Mail GIN@textify.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/135031/4479920
OTS: Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN)

Original-Content von: Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN), übermittelt durch news aktuell


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