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Kfz-Versicherung: Wer darf mein Auto fahren und was kostet es mehr?

Geschrieben am 02-01-2020

München (ots) -

- Beliebiger Fahrerkreis erhöht Kfz-Versicherungsbeitrag um 179
Prozent
- Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und
Vertragsstrafen - Notfälle ausgenommen
- 300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die
Kfz-Versicherung

Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn der Halter sie als
Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Fahrer können entweder
namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z.
B. als Partner oder volljähriges Kind. Daneben können Versicherungsnehmer auch
eintragen lassen, dass ein größerer Fahrerkreis das Auto nutzen darf -
beispielsweise alle "Personen über 23 Jahre".

Die Kfz-Versicherung wird in der Regel umso teurer, je mehr Personen als Fahrer
eines Pkw eingetragen sind. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko.
Dürfen beliebig viele Fahrer den Pkw nutzen, verteuert sich die Kfz-Versicherung
im Schnitt um 179 Prozent im Vergleich zu einem einzelnen Fahrer.*)

"Besonders wenn Fahranfänger in die Kfz-Versicherung der Eltern aufgenommen
werden und dadurch der Beitrag steigt, lohnt sich ein Anbietervergleich", sagt
Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Die
Aufschläge für junge Fahrer unterscheiden sich zwischen einzelnen Versicherern
deutlich."

Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle
ausgenommen

Die gute Nachricht zuerst: Verursacht ein Fahrer einen Unfall, der nicht in der
Kfz-Versicherung eingetragen ist, greift die gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung. Trotzdem kann es teuer werden, wenn der
Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat.

In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende
Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer
können zusätzlich Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags
fällig werden. Auch den unberechtigten Fahrer kann die Versicherung in Regress
nehmen - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

Notfälle sind aber ausgenommen: Bekommt der Fahrer auf der Autobahn z. B.
Kreislaufprobleme, darf er seinen Beifahrer den Pkw nach Hause fahren lassen.
Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall.

"Manche Assekuranzen versichern einen zusätzlichen Fahrer auch für einige Tage
kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr", sagt Dr. Tobias Stuber. "Soll bei der
Fahrt in den Urlaub auch ein Bekannter ans Steuer, lohnt es sich, bei seiner
Kfz-Versicherung nachzufragen."

Vergleichsportale fördern Anbieterwettbewerb - Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro
im Jahr

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von
Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 318
Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter
des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste
(WIK).**

300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Verbraucher, die Fragen zu ihrer Kfz-Versicherung haben, erhalten bei über 300
CHECK24-Versicherungsexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche
Beratung per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter
verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie
diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und
Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und
gleichzeitig sparen.

*)Berechnung anhand eines Musterprofils: http://ots.de/cMy9NP
**)WIK-Consult: http://ots.de/vt5UAn

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden
sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über
300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr
als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über
5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als
150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700
Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der
CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen
die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine
Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles
for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz,
die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

Pressekontakt:

Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169,
florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73164/4481558
OTS: CHECK24 GmbH

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


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