Hohe Strafzahlung für SAP: Entschädigung von über 10 Millionen US-Dollar sowie 50% Strafschadenersatz an Dominion
Geschrieben am 07-01-2020 |
Bilbao/ Mexiko-Stadt (ots) -
+ + + Gericht bestätigt Täuschung gegen SAP Mexiko
+ + + Richter urteilt, dass SAP die mexikanischen Tochtergesellschaften der
spanischen Dominion Group für geleistete Lizenz-Zahlungen im Wert von über zehn
Millionen US-Dollar entschädigen muss
+ + + Zusätzlicher Strafschadenersatz (Punitive damages) für besonders
schwerwiegendes Fehlverhalten von über fünf Millionen US-Dollar
Das "Juzgado Trigésimo Primero de lo Civil de la Ciudad de México" (ähnlich
Oberlandesgericht von Mexiko-Stadt) hat mit einem Urteil vom 25.11.2018 einer
zivilrechtlichen Klage der Dominion Smart Innovation S.A. und Méxicana de
Electrónica Industrial, S.A. gegen SAP Mexiko S.A. stattgegeben.
Im Zentrum der Klage stand der Vorwurf der Täuschung gegen SAP Mexiko. Dieser
Vorwurf wurde nun bestätigt und in Folge verhängte das Gericht hohe Beträge: SAP
Mexiko muss die Zahlungen von insgesamt 10.001.096 US-Dollar zuzüglich Zinsen
seit dem 02.01.2014 in Höhe von 6% entschädigen, einen Strafschadenersatz
(Punitive damages) von 5.000.548 US-Dollar vergüten und 50% "des Betrags zahlen,
der als Schadenersatz für den durch die rechtswidrigen Taten der Beklagten
eingetretenen Schaden festgesetzt wird." Das sind angefallene Kosten für den
Aufbau des Neugeschäfts - wie beispielsweise Personalkosten, Büromiete oder
Zahlungen an Subunternehmer.
Falsche Vorgaben und Marktzahlen seitens SAP
Konkret hatten Verantwortliche von SAP in Mexiko in den Jahren 2012 und 2013 im
Rahmen des SAP-Partnerprogramms MCaaS ihren Vertriebspartnern Software-Lizenzen
in großen Mengen zum Weiterverkauf an mexikanische Unternehmen verkauft.
Grundlage waren angebliche Marktstudien und Geschäftspläne, die den Partnern
sichere Lizenz-Verkäufe mit hohen Gewinnen versprachen. Auch die mexikanische
Tochtergesellschaft der in Spanien börsennotierten Dominion Group schloss auf
dieser Grundlage einen Partnervertrag mit SAP. Sie kaufte Software-Lizenzen im
Wert von über zehn Millionen US-Dollar, konnte jedoch aufgrund der Täuschung
hinsichtlich tatsächlicher Marktgegebenheiten bis heute weniger als 1% des
Lizenz-Kaufpreises realisieren. Im Verlauf stellte sich heraus, dass wesentliche
Angaben hinsichtlich Marktpotenzial und Gewinnprognosen seitens SAP nicht
korrekt waren. Marktstudien von weltweit anerkannten Beratungsunternehmen
zeigten zudem, dass die von SAP selbst erstellten Studien und Prognosen in
diversen Teilen fehlerhaft waren. Deshalb waren auch die als Grundlage des
Partnervertrags in Aussicht gestellten Geschäftspotenziale für die Partner nie
vorhanden.
Verurteilung der SAP Mexiko
SAP Mexiko wurde nun zur Zahlung von über zehn Millionen US-Dollar zzgl.
Aufwandsentschädigungen und Zinsen verklagt, da das Unternehmen nachweislich ein
Geschäft angeboten hat, "das nicht durchführbar war, da kein potenzieller
Zielmarkt existiert habe." Darüber hinaus wurde eine Summe in Höhe von mehr als
fünf Millionen US-Dollar als Strafschadenersatz aufgrund der rechtswidrigen
Handlungen seitens SAP Mexiko festgelegt. In der Begründung zum
Strafschadenersatz führt das Gericht zudem aus, dass sich aus den Aktenvermerken
ergibt, "dass Elemente vorliegen, die positive und negative Verhaltensweisen von
SAP México S.A. DE C.V. belegen, die jedem Grundsatz von Treu und Glauben fremd
sind und dass es sich nicht um einmalige Ereignisse handelt." Es liege die
Vermutung nahe, "dass SAP México, S.A. DE C.V. eine eigentümlich entschlossene
und sogar systematische Art und Weise hat, Dritte zu täuschen, damit sie eine
bestimmte Investition mit dem Versprechen tätigen, in ein erträgliches Geschäft
einzusteigen, das in Wirklichkeit nicht existiert, weil es keinen potenziellen
Markt gibt, der es stützt."
Das "Juzgado Trigésimo Primero de lo Civil de la Ciudad de México" (ähnlich
Oberlandesgericht von Mexiko-Stadt) zog zudem den Schluss, dass im Rahmen der
Schadensminderung "gegenüber den Klägerinnen vorsätzlich und bösgläubig
verfahren wurde". Hierbei berücksichtigte der Richter auch die Tatsache, "dass
es SAP México selbst war, die einseitig die Marktstudie erstellt oder deren
Erstellung beauftragt hatte." Verstärkt wird der Täuschungsvorwurf dadurch, dass
SAP Mexiko die Dominion Group bei der Entscheidungsfindung stark unter Druck
setzte. Zudem geht aus den Akten hervor, dass es sich im konkreten Fall um keine
einzelne Angelegenheit handelt, sondern weiteren Unternehmen der Branche
ähnliche Lizenz-Verkäufe in Aussicht gestellt wurden.
Strafschadenersatz für vorsätzliches Fehlverhalten
Der Strafschadenersatz (Punitive damages) ist generell ein Schadenersatz, der im
Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus
zuerkannt wird. Grundsätzlich wird der Strafschadenersatz nur für
außergewöhnliches grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht
dagegen bei einfacher Fahrlässigkeit. In jüngster Zeit wurden prominente
Unternehmen wie Monsanto oder McDonald's von amerikanischen Gerichten zu
punitive damages zivilrechtlich verurteilt. Im deutschen und österreichischen
Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstrument.
Mexikanische Firmenkonten von SAP bleiben eingefroren
Damit ist der Rechtsspruch in einem über Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen
der Dominion Group und SAP Mexiko zunächst gefallen. Bereits am 29.11.2018 hatte
ein Zivilgericht in Mexiko-Stadt aufgrund der Vorwürfe als Vorsichtsmaßnahme
eine Pfändung der mexikanischen Firmenkonten von SAP veranlasst. Insgesamt
wurden damals 10.001.096 US-Dollar gesichert. Das war bereits der zweite Versuch
seitens Dominions, die Ansprüche gegen SAP geltend zu machen. Die spanische
Dominion Group hatte bereits am 13. März 2016 die Führungsspitze von SAP in
Deutschland in einem persönlichen Brief über die Unregelmäßigkeiten
unterrichtet. Dort war der Sachverhalt offensichtlich auch bekannt. Dennoch
verliefen alle Gesprächsangebote bislang erfolglos.
Gegen das vorliegende Gerichtsurteil hat SAP inzwischen Berufung eingelegt. Die
mexikanischen Firmenkonten von SAP in diesem Fall bleiben jedoch weiterhin
eingefroren.
Pressekontakt:
Juanan Goñi
Managing Director of Digital
Global Dominion Access S.A.
Cl/ Ibáñez de Bilbao 2
48009 Bilbao (Vizcaya)
Tel. +34 944 793 787
www.dominion-global.com
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/133771/4485662
OTS: Dominion
Original-Content von: Dominion, übermittelt durch news aktuell
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