Spahn legt Gesetzentwurf für Neuorganisation der Notfallversorgung vor
Geschrieben am 09-01-2020 |
Düsseldorf (ots) - Rettungsdienste, niedergelassene Mediziner und Kliniken
sollen dazu verpflichtet werden, künftig eine Notfallversorgung aus einer Hand
zu gewährleisten und damit die verstopften Notfallambulanzen der Krankenhäuser
entlasten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag)
vorliegt. "Die Bürger müssen sich im Notfall darauf verlassen können, dass sie
schnell und gut versorgt werden", erklärte Spahn. "Deshalb wollen wir die
Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die Notärzte und die Bereitschaftsdienste
der Ärzte besser verzahnen." Unnötiges Warten im Krankenhaus passe nicht zu
einem der besten Gesundheitssysteme der Welt, betonte Spahn. Im vergangenen Jahr
hatte Spahn seine Pläne bereits den Ländern vorgestellt und Einwände in seinen
nun vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen. Nach Spahns Plänen sollen die
beiden bisher bekannten Notrufnummern 112 und 116 117 als "Gemeinsames
Notfallleitsystem" (GNL) erhalten bleiben. Das GNL soll nach einheitlichen
Standards Hilfe vermitteln und entscheiden, ob eine Notfallversorgung vor Ort,
eine Rettungsfahrt, eine telemedizinische Behandlung oder ein Hausbesuch durch
einen ärztlichen Bereitschaftsdienst notwendig ist. "Dies setzt eine integrierte
Notfallversorgung voraus, die durch eine verbindliche Kooperation aller
handelnden Akteure des Rettungsdienstes und der ambulanten und stationären
Notfallversorgung zu erreichen ist und durch eine digitale Vernetzung begleitet
sein muss", heißt es in dem Gesetzentwurf. Zugleich sollen an den Krankenhäusern
sogenannte integrierte Notfallzentren entstehen, die von Kassenärzten und
Kliniken gemeinsam betrieben werden. Die Zentren sollen für Patienten erste
Anlaufstelle werden - wie heute die Klinik-Ambulanzen. Sie sollen eine erste
Einschätzung liefern, welche Versorgung nötig ist, und die nötigen Schritte
veranlassen. Sowohl das GNL als auch die Notfallzentren sollen sieben Tage pro
Woche rund um die Uhr erreichbar sein. Auf die Krankenkassen kommen dadurch
Mehrkosten zu, deren Höhe der Gesetzentwurf nicht beziffert. Die Notfallzentren
sollen außerhalb der bisherigen Budgets der Kassenärzte finanziert werden. Die
Notfallrettung per Krankenwagen soll künftig zum Teil Leistung der Krankenkassen
sein.
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