Retourenflut nach Weihnachten: Umweltministerin Svenja Schulze muss die unnötige Zerstörung neuwertiger Waren stoppen
Geschrieben am 14-01-2020 |
Berlin (ots) - Deutscher Onlinehandel verursacht 277 Millionen Retourensendungen
im Jahr, besonders nach Weihnachten - Jedes Jahr werden in Deutschland neue
Waren im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro vernichtet - Enorme
Dunkelziffer bei Überhangware und Online-Verkaufsplattformen - Umweltministerin
Svenja Schulze muss im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Zerstörung neuer Waren
verbieten lassen - Sachspenden müssen von der Umsatzsteuer befreit werden
Nach den Weihnachtsfeiertagen mit Rekordumsätzen beim Onlinehandel, beginnt mit
dem neuen Jahr eine regelrechte Flut an Retourensendungen. Das bringt erhebliche
Probleme mit sich. Viele der retournierten Waren werden bislang unnötigerweise
vernichtet. Das schadet der Umwelt und dem Klima. Jedes Jahr werden in
Deutschland neuwertige Waren im Wert von mehr als sieben Milliarden Euro
zerstört. Darunter sind mehr als 20 Millionen retournierte Artikel sowie große
Mengen unverkaufter Produkte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von
Bundesumweltministerin Svenja Schulze, ein Vernichtungsverbot neuwertiger Waren
im derzeit in der Überarbeitung befindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz
festzulegen. Zusätzlich sollten Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden,
um die Weitergabe von Waren an Bedürftige oder karitative Einrichtungen zu
erleichtern.
"Produkte herzustellen, um sie später in neuwertigem Zustand zu zerstören, steht
in einem extremen Gegensatz zum Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem
verantwortungsvollen Umgang mit begrenzt vorhandenen Ressourcen sowie dem Schutz
des Klimas. Vor dem Hintergrund der aktuellen Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat Umweltministerin Svenja Schulze jetzt die
Möglichkeit, das Problem der Vernichtung neuwertiger Waren zu lösen, indem sie
es gesetzlich verbietet. Im letzten Jahr hatte die Ministerin ein solches Verbot
angekündigt. Wenn Frau Schulze Umweltschutz ernst meint und nicht als
Ankündigungsministerin ihre Glaubwürdigkeit verlieren will, dann muss sie ihr
Versprechen halten", sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH,
Barbara Metz.
Insbesondere bei Online-Verkaufsplattformen wie beispielsweise Amazon, über die
viele Anbieter aus Drittstaaten Produkte verkaufen, kommt es oft zur Zerstörung
funktionsfähiger Ware. Um kurze Lieferzeiten zu ermöglichen, werden Produkte
regelmäßig bei Amazon gelagert. Werden die Produkte nicht wie geplant verkauft
oder werden sie retourniert, lohnt sich die weitere Lagerhaltung oder ein
Weiterverkauf in andere Länder für den Anbieter oft nicht, sodass diese Produkte
durch Amazon zerstört werden.
"Dass es für Unternehmen oft attraktiver ist, neuwertige Produkte zu zerstören,
anstatt diese zu spenden oder als Gebrauchtware zu verkaufen, zeigt, dass etwas
gewaltig schiefläuft. Schließlich sind mit der Herstellung von Produkten enorme
Klima- und Umweltauswirkungen verbunden. Neben einem Verbot dieser
Ressourcenvernichtung ist eine Dokumentationspflicht unabdingbar, damit die
Behörden das Vernichtungsverbot auch kontrollieren können", meint Philipp
Sommer, Stellvertretender Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
Bei Discountern, die Aktionswaren anbieten, kommt es ebenfalls vielfach zur
Zerstörung unverkaufter Restbestände, um Regalfläche für neue Angebote zu
gewinnen. Neben tendenziell günstigeren Produkten werden auch Produkte von
Markenherstellern besonders oft zerstört, da die Unternehmen bereits bei
geringfügigen optischen Fehlern oder niedrigen Preisen um das Image ihrer Marke
fürchten. Um Klarheit über die Zerstörung funktionsfähiger Ware durch Hersteller
und Händler zu schaffen, kündigt die DUH regelmäßige Umfragen an. Bei besonders
schweren Fällen unnötiger Warenvernichtung wird die DUH rechtliche Schritte
prüfen.
Vorbildliche Alternativen wie etwa eine genauere Produktdarstellung zur
Vermeidung von Retouren sowie deren Aufbereitung, Weiterverkauf an
Restpostenhändler oder Spenden an karitative Einrichtungen wenden einige Händler
in unterschiedlichem Umfang bereits an. Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben
und finanzieller Benachteiligungen werden die genannten Ansätze bislang jedoch
nicht in der Breite umgesetzt.
Die bisherigen Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Zerstörung
funktionsfähiger Waren sind zu unpräzise und nicht mit Sanktionen versehen.
Daher ist aus Sicht der DUH eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
unumgänglich, Unternehmen unter Strafe die Vernichtung funktionsfähiger Waren zu
verbieten. Soweit Produkte tatsächlich nicht aufbereitet oder repariert werden
können und diese daher zerstört werden müssen, fordert der Umwelt- und
verbraucherschutzverband, dies zu dokumentieren und behördlich zu erfassen.
Zudem sollten Sachspenden ähnlich wie bereits Lebensmittelspenden von der
Umsatzsteuer befreit werden, damit es für Unternehmen nicht länger einen
finanziellen Anreiz zur Produktzerstörung gibt.
Links:
- Hintergrundartikel zur Retourenvernichtung:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
- DUH-Webseiten zu Wiederverwendung und Reparatur:
https://www.duh.de/themen/recycling/abfallvermeidung/
- DUH-Stellungnahme zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
https://www.duh.de/projekte/kreislaufwirtschaftspaket/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe ,
www.facebook.com/umwelthilfe , www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4491135
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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