Deutscher Verband Flüssiggas: Gasanlagen in Wohnmobilen weiterhin alle zwei Jahre prüfen lassen / Prüfpflicht nur vorübergehend ausgesetzt - Nachweis der Prüfung schützt im Schadensfall (FOTO)
Geschrieben am 14-01-2020 |
Berlin (ots) - Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen
in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vorübergehend ausgesetzt. Der
Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) empfiehlt Verbrauchern dennoch
dringend, die Gasanlagen in ihrem Freizeitfahrzeug weiterhin alle zwei Jahre von
einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur so seien
Wohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und könnten zudem ungehindert
jeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.
Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten
HU-Richtlinie veröffentlicht, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der
Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
festlegt. Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der
alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde
dies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Veröffentlichung
im Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Der DVFG
rät betroffenen Verbrauchern allerdings dringend davon ab, in dieser Zeitspanne
auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen
zu verzichten. Denn selbst wenn die Nachweispflicht im Rahmen der
Hauptuntersuchung vorübergehend ausgesetzt wurde - die Wohnmobilbesitzer sind
weiterhin für die Sicherheit der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug verantwortlich.
Fehlt also im Schadensfall der gültige Nachweis einer Prüfung nach dem
DVGW-Arbeitsblatt G 607, drohen privatrechtliche Konsequenzen, so der DVFG.
Darüber hinaus verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der
Prüfung. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den nächsten Urlaub
starten möchte, ist mit einer gültigen Prüfbescheinigung weiterhin auf der
sicheren Seite, lautet die klare Empfehlung des DVFG.
Weitere Details finden Interessierte in einer neuen Fachinformation des DVFG,
die auf der Website des Verbands zum Download bereitsteht: http://ots.de/p0owYp
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter
geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und
schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff
(Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/112641/4491214
OTS: Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V., übermittelt durch news aktuell
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