Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn zur Neuregelung der Organspende ist ein Angriff auf die Menschenwürde
Geschrieben am 15-01-2020 |
Stuttgart (ots) - Am morgigen Donnerstag wird der Bundestag über die Neuregelung
der Organspende aller Bürger entscheiden. Als voraussichtlich gilt, dass der
mehr als umstrittene Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
beschlossen wird. Das vorgeschobenes Argument des ehemaligen Pharmalobbyisten
Spahn für diese Neuregelung ist, dass nur dadurch die Zahl der Organspenden
erhöht werden könne. Tritt dieses Gesetz in Kraft, gilt die sogenannte
Widerspruchslösung: Jeder Mensch ab 16 Jahren wird automatisch zum Organspender
erklärt, es sei denn, es erfolgt ein ausdrücklicher aktiver Widerspruch des
Einzelnen. "Ab Donnerstag soll dann also gelten: Wer schweigt, stimmt zu! Auf
diese Moral lässt sich keine gerechte, keine freie Gesellschaft bauen, denn die
Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element der
menschlichen Würde. Diese Würde erlischt nicht in dem Moment, da keine
Hirnströme mehr zu messen sind. Niemandem darf an dieser Stelle eine derartige
Zustimmung zur Entnahme seiner Organe untergeschoben und schon gar nicht
aufgezwungen werden", kritisiert die sozialpolitische Sprecherin der
AfD-Landtagsfraktion, Dr. Christina Baum.
Macht über den hirntoten, atmenden Leib
Zudem wird damit das Wesen der Spende pervertiert und in sein absolutes
Gegenteil verkehrt. "Wer spendet, der will anderen Menschen eine Freude machen,
freiwillig, überlegt, souverän. Organe, die ungefragt die Körper wechseln, sind
keine Spenden, sondern Objekte, über die ein Dritter verfügt, weil er die Macht
dazu hat - die Macht über den hirntoten, atmenden Leib", empört sich Dr.
Christina Baum. "Der Mensch würde mit dieser eigenmächtigen Entscheidung des
Bundestages zu einem menschlichen Ersatzteillager reduziert und das Sterbebett
somit zum letzten Ort, an dem das 'Geschäft am Menschen' über die Menschenwürde
gestellt wird."
"Vertrauenslösung": Durch ehrliche Aufklärung für eine freie
Entscheidungsfindung
Eine Steigerung der Organspendezahlen setzt Vertrauen in das dafür geschaffene
System voraus, auf dessen Grundlage dann eine freie Entscheidung in Kenntnis
aller medizinischen Vorgänge getroffen werden kann. "Die Voraussetzungen hierfür
sehe ich in einer umfassenden Aufklärung bei der Person, der man als Patient am
meisten vertraut - dem Hausarzt. Diesem muss durch eine entsprechende separate
Vergütung Zeit für eine ausführliche und kontinuierliche Beratung des Patienten
ermöglicht werden. Die AfD-Fraktion lehnt einen Systemwechsel zur
Widerspruchslösung entschieden ab, denn nur eine aktive Einwilligung des
Betroffenen garantiert eine selbstbestimmte Entscheidung. Diese letztendlich
auch ethische Frage, was mit dem eigenen Körper am Lebensende geschieht, muss
als bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch
den Staat erzwungen werden darf", so Baum. "Abschließend möchte ich anfügen,
dass wir mit Freude zur Kenntnis nehmen, dass unserer Forderung nach einer
zentralen Spenderdatenbank für die behandelnden Ärzte im konkurrierenden
Gesetzentwurf der Grünen aufgegriffen wurde."
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Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
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