Transplantationsgesetz: EKD begrüßt Neuregelung/ Gesetz geeignet um Organspendenbereitschaft nachhaltig zu stärken
Geschrieben am 16-01-2020 |
Hannover (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute (16.01.2020) mit deutlicher
Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der
Organspende beschlossen. Die beiden großen Kirchen unterstützen nachdrücklich
das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden
wirksam zu erhöhen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der
Überzeugung, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich
große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine
individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt
weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und
trifft dennoch Maßnahmen die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit
der Frage der Organspende befassen. Zudem hält das Gesetz praktische Regelungen
bereit, wie etwa die Einführung eines Organspenderegisters, die die Abläufe und
Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werden. Die Verabschiedung
dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz
grundlegender (medizin-)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das
Wertefundament unserer Gesellschaft fußt. Die Gesellschaft ist jetzt als Ganze
herausgefordert, alles zu unterstützen, was die individuelle
Organspendenbereitschaft befördert. Die evangelische Kirche wird das in ihren
Möglichkeiten Stehende dazu beitragen.
Hannover, 16. Januar 2020
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
Pressekontakt:
Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
Pressestelle
Stabsstelle Kommunikation
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: presse@ekd.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/55310/4493825
OTS: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Original-Content von: EKD Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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