VW Skandal - Urteil des EuGHs steht kurz bevor / Gericht in Frankreich will Zulässigkeit der Abschalteinrichtung von VW klären
Geschrieben am 16-01-2020 |
Lahr (ots) - Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH
in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im
Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung
klären (Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen
Schlussantrag. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil diesen
Ausführungen. Damit ist mit einer baldigen Urteilsverkündung zu rechen. Das
"Tribunal de grande instance de Paris" hatte das sogenannte
Vorabentscheidungsersuchen im Oktober 2018 dem EuGH vorgelegt. In der
anonymisierten Vorlage geht es um einen Autohersteller, der in Frankreich
Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht haben
soll. Dabei ist ein Motor des Typs EA 189 verwendet worden. Damit ist klar, dass
die Volkswagen AG im Verfahren involviert ist. Dem Verfahren gegen VW haben sich
1200 Nebenkläger angeschlossen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Abgasreinigung der Fahrzeuge.
Autohersteller versuchen mit einem Rückführsystem bei der Abgasreinigung die
Stickoxid-Emissionen zu senken. Die Rückführung der Abgase in den
Verbrennungsprozess wird über ein Ventil geregelt. Untersuchungen von
französischen Gutachtern haben ergeben, dass dieses Ventil nur im Prüfmodus
dafür sorgt, dass die Abgaswerte und Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Im
normalen Fahrbetrieb hingegen kommt es zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß. Die
Fahrzeuge stellen eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar, heißt
es in dem Ersuchen. Die Fahrzeuge hätten nicht die Zulassung erhalten dürfen, da
sie die Abgasnormen im Normalbetrieb nicht eingehalten haben. Für die
französische Justiz ist klar, dass laut der EG-Verordnung 715/2007 jeder
Hersteller sein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so konstruieren
muss, dass die zulässigen Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen
eingehalten werden. Abschalteinrichtungen sind daher unzulässig. Außer sie
dienen zum Schutz des Motors.
Im Kern des Verfahrens muss der EuGH nun zu folgenden Sachverhalten Stellung
beziehen:
1. Hat der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der
Abgasrückführung verwendet?
2. Sind die Käufer dadurch über wesentliche Merkmale des Fahrzeugs getäuscht
worden?
3. Hat die Abschalteinrichtung zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß im realen
Straßenverkehr geführt?
4. Welche Bedingungen müssen gelten, damit die Abschalteinrichtung zum Schutzes
des Motors aktiviert werden darf?
"Wir erwarten die Entscheidung des Gerichtshofs natürlich mit großer Spannung,
weil sie auch für Deutschland von herausragender Bedeutung ist", sagte Dr. Ralf
Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in
Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher
in der Musterfeststellungklage gegen VW. "Die Automobilindustrie wehrt sich
derzeit mit Händen und Füßen dagegen, dass der EuGH im Diesel-Abgasskandal
Stellung bezieht, obwohl es sich bei der Typengenehmigung um europäisches Recht
handelt," führt Stoll weiter aus. Die Autohersteller denken sich immer
raffiniertere Abschalteinrichtungen aus, die anders gestrickt sind wie beim EA
189, aber das gleiche Ergebnis erzeugen - nämlich EU-Recht zu brechen und die
Luft zu verpesten.
Es geht auch ums Thermofenster
Gerichte beschäftigen sich vor allem mit den sogenannten Thermofenstern, die
dafür sorgen, dass die Abgasreinigung nur in bestimmten Temperaturbereichen
hundertprozentig arbeitet, zulässig sind. In der Regel betrifft das nur zwei,
drei Monate im Jahr. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass
ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und der
Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Landgericht Frankenthal hat bei
einer Klage gegen Daimler ebenfalls den EuGH angerufen, um klären zu lassen, ob
es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.
Am Stuttgarter Landgericht wollte der sogenannte Diesel-Richter Dr. Fabian
Richter Reuschle 21 Verfahren gegen Daimler zusammenlegen und ebenfalls dem EuGH
wichtige Fragen im Abgasskandal zur Vorabentscheidung vorlegen. Er wollte
explizit geklärt haben, ob das Thermofenster eine illegale Abschaltvorrichtung
ist, ob die Abgas-Grenzwerte auch im Realbetrieb gelten, ob die Verbraucher eine
Nutzungsentschädigung zahlen müssen und ob die Verbraucher den vollen Kaufpreis
bei Rückgabe des Autos ersetzt bekommen.Der Autobauer versucht nun Reuschle mit
einem Befangenheitsantrag aus dem Verkehr zu ziehen, um die europäische
Entscheidung zu verhindern. "Vor dem Hintergrund sind wir sind heilfroh, dass
zumindest das französische Verfahren den Weg zum EuGH gefunden hat", betonte Dr.
Ralf Stoll.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben führt die Kanzlei mehr
als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits
hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch
2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung
- Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen
für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf
Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020
wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren
als marktprägend erwähnt.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4494329
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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