Gewaltmonopol / Kommentar von Michael Klein zu Knöllchen von Leiharbeitern
Geschrieben am 20-01-2020 |
Mainz (ots) - Da könnte was auf die Verkehrsbehörden in Deutschland zukommen.
Denn nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)Frankfurt kann
nun jeder Autofahrer, der ein Knöllchen bekommen hat, überprüfen lassen, ob es
von einem Leiharbeiter ausgestellt wurde. Eingebrockt haben sich das die Städte
selbst, die private Firmen auf die Straßen schicken, um Parksünder zu
überführen. Zu Recht hat das OLG eine klare Schranke gesetzt: Das Gewaltmonopol
des Staates kann nicht an Privatpersonen übertragen werden. Wenn das Ahnden von
Verkehrsverstößen - ob beim Parken oder bei der Geschwindigkeit - keine
hoheitliche Aufgabe mehr wäre, dann würde sich der Staat ad absurdum führen. Aus
gutem Grund kann staatliches Handeln nicht einfach privatisiert werden. Eine
Ordnungsbehörde wird in ihre Entscheidung immer auch Entlastendes für den
Missetäter einbeziehen - sprich die Frage beantworten: Was ist verhältnismäßig?
Ein Unternehmen, das sich aus dem Erlös der Verwarngelder finanziert, will Kasse
machen - und dürfte daher nicht selten übers Ziel hinaus schießen. Statt der
privaten Firmen künftig mehr staatliche Bedienstete für die Parkraumüberwachung
einzustellen, wie es die Linke fordert, ist ebenso illusorisch wie sinnlos. Wenn
der Staat zu wenig Personal hat, dann nicht fürs Knöllchenschreiben, sondern für
die innere Sicherheit. Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen beträgt nicht
einmal 20 Prozent, verurteilt werden weit weniger Einbrecher. Auch
Knöllchen-Apps für Bürger schaffen keinen Parkraum, sondern nur Verdruss.
Parkplätze für Anwohner sind gefragt - und zukunftsweisende Verkehrskonzepte.
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