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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Entscheidung des VG Stuttgart gegen Baden-Württemberg zu hohem Zwangsgeld an Kinderkrebsstiftung und Notwendigkeit der Ausdehnung des Euro 5-Dieselfahrverbots

Geschrieben am 21-01-2020

Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in
der Zwangsvollstreckung von Dieselfahrverboten in der Landeshauptstadt erklärt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

"Erfreulich eindeutig ist das Verwaltungsgericht Stuttgart heute dem
Vollstreckungsantrag der DUH gefolgt und verhängt erstmals in Deutschland ein
Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro, welches nicht mehr von einem Ministerium an
das andere, sondern an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zu zahlen ist. Ebenfalls
klar und deutlich ist die Botschaft des Gerichts, sich mit der Anordnung von
Zwangshaft zu beschäftigen, wenn sich diese ganz offensichtlich von den
Dieselkonzernen ferngesteuerte grün-schwarze Landesregierung dennoch weigert,
ein zonales Euro 5 Diesel-Fahrverbot für das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet
festzuschreiben. Wir fordern Kretschmann und Strobl auf, zu erklären, dass sie
dieses Vollstreckungsurteil akzeptieren und umsetzen. Dazu gehört auch, dass die
bisher geplanten Ausnahmen für Diesel-Fahrzeuge mit Software-Updates entfallen."

Link:

Zum Beschluss des VG Stuttgart vom 21. Januar 2020: http://l.duh.de/p200121

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4498501
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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