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Mitsubishi-Razzia: Das müssen betroffene Fahrzeughalter nun wissen

Geschrieben am 22-01-2020

Potsdam (ots) -

- Staatsanwaltschaft Frankfurt führt im Abgasskandal Razzien bei
Mitsubishi durch
- In zahlreichen Mitsubishi-Modellen sollen illegale
Abschalteinrichtungen eingebaut worden sein
- Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt die Rechtslage für
betroffene Fahrzeughalter

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gestern im Rahmen des Dieselskandals
bundesweit Razzien in den Geschäftsräumen von Mitsubishi durchgeführt.
Mitsubishi-Halter müssen sich daher auf eine zeitnahe Rückrufaktion ihrer
Fahrzeuge einstellen. Dem Konzern droht ein Schaden in Milliardenhöhe. Was
betroffene Verbraucher nun wissen müssen, erklärt Claus Goldenstein. Er ist
Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die im Abgasskandal
mehr als 17.800 Mandanten vertritt und unter anderem für den ersten BGH-Fall in
der Sache verantwortlich ist:

"Dass der Abgasskandal auch Mitsubishi erreicht, war nur eine Frage der Zeit:
Bereits im Oktober 2019 veröffentlichte der RBB Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes
(KBA), nach denen der Mitsubishi Outlander mit einem 2,2 Liter Dieselmotor die
erlaubten Stickoxide-Werte um mehr als das Fünffache überschreitet. Die
Staatsanwaltschaft Frankfurt vermutet in dem Fahrzeug - sowie in weiteren 1,6
und 2,2 Liter Diesel-Modellen des Herstellers - den Einbau illegaler
Abschalteinrichtungen. Diese geben in Testsituationen einen geringen
Schadstoffausstoß vor, als es tatsächlich der Fall ist.

Wir von Goldenstein & Partner gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft
bereits stichhaltige Beweise gegen Mitsubishi gesammelt hat und schon bald
Anklage erheben wird. Dadurch könnte ein enormer Schaden für den Konzern
entstehen. Volkswagen musste beispielsweise bereits Straf- und
Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro im Rahmen des
Dieselskandals zahlen. Gleichzeitig müssen sich betroffene Fahrzeughalter auf
einen zeitnahen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt sowie die Durchführung
von Software-Updates einstellen.

Teilweise versuchen Hersteller einem offiziellen Rückruf zuvorzukommen und
betroffene Halter durch Prämien bereits vorab zu der Durchführung eines
Software-Updates zu bringen. Ein Software-Update ist jedoch kein harmloser
Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei Millionen Fahrzeugen
diverse Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im
Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Daher
raten wir dazu, ein Software-Update nur durchführen zu lassen, wenn es
verpflichtend ist.

Da die Halter der betroffenen Fahrzeuge davon ausgingen, dass ihre Fahrzeuge die
gültigen Umweltnormen erfüllen, haben diese die Möglichkeit, juristisch gegen
Mitsubishi vorzugehen und eine Entschädigung durchzusetzen, die über dem
aktuellen Wert ihres Fahrzeuges liegt. Der Verkauf eines Abgasskandal-Autos
lohnt sich hingegen kaum noch: Betroffene Modelle von Herstellern wie Volkswagen
oder Mercedes-Benz haben durch den Skandal massiv an Wert verloren. Das wird bei
Mitsubishi nicht anders sein.

Wir von Goldenstein & Partner unterstützen mehr als 17.800 Mandanten bei der
Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit nahezu jeder
unserer Individualklagen erfolgreich. Auch Mitsubishi-Halter können sich bereits
jetzt an uns wenden und kostenfrei prüfen, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal
betroffen ist. Auch die Rechtsdurchsetzung ist für unsere Mandanten stets
risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen
unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen."

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Über Goldenstein & Partner

Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im
Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW
an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de
können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und
beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem
Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

Pressekontakt:

Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/135393/4498756
OTS: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater

Original-Content von: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater, übermittelt durch news aktuell


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