Widerrufsjoker sinnvoll nutzen und mit der KVB Finanz Vorteile sichern
Geschrieben am 23-01-2020 |
Limburg (ots) - Wurden Verbraucher nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht
informiert, können sie Darlehensverträge auch nach Jahren noch kündigen. Vom
Kündigungsrecht Gebrauch zu machen kann sich lohnen, da die Zinsen stark
gesunken sind. Der Widerrufsjoker gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem 10.
Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Wie der Widerruf funktioniert
Durch den Widerrufsjoker haben Kreditnehmer die Chance, vorzeitig ihren
bestehenden Vertrag zu kündigen ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zu
bezahlen. Denn ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, hat juristisch gesehen die
gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht begonnen.
Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit diese Fehler in ihren Verträgen
genutzt und sind von den alten Darlehen zurückgetreten. Die Banken hatten mit
diesen rückwirkenden Konsequenzen zu kämpfen. Um einen Riegel vor das ewige
Widerrufsrecht zu schieben, gilt seit dem 21. Juni 2016 der gesetzliche
Beschluss, dass der Joker für alle Verträge vor dem 10. Juni 2010 verjährt ist.
Für alle jüngeren Darlehen gilt die Einschränkung nicht, sodass weiterhin die
Chance besteht, den Widerrufsjoker zu nutzen, sofern die Widerrufsfrist wegen
fehlerhaften Angaben nicht zu laufen begonnen hat.
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einem Widerruf, auf den Rat von Experten zu
vertrauen und keinem blinden Aktionismus zu verfallen. Zwar spricht die
Rechtslage für die Verbraucher, Banken versuchen meist trotzdem aus
wirtschaftlichen Gründen den Widerruf ihrer Kunden erstmal abzuweisen, ohne im
Detail eine Prüfung vorgenommen zu haben. Sind Verbraucher verunsichert, ob die
Abweisung rechtmäßig ist, können sie sich an unabhängige Finanzexperten wie die
KVB Finanz wenden. Diese prüfen kostenfrei und ohne Risiko die bestehenden
Verträge ihrer Kunden. Wird in der Ersteinschätzung festgestellt, dass der
Darlehensvertrag fehlerhaft ist, können die Finanzprofis genau ermitteln wie
viel durch einen Widerruf gespart werden kann und unterstützen ihre Kunden bei
der gesamten Abwicklung.
Wann der Widerruf möglich ist
Es gibt eine Vielzahl an Urteilen, die über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
entscheiden. Neben abgeschlossenen Krediten sind unter anderem auch
Versicherungen und Kaufverträge betroffen. Ob ein Verbraucher nicht
ordnungsgemäß belehrt wurde, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Einige
typische Indizien sprechen aber dafür, dass der Vertrag Fehler enthält. Marc
Kloetzel, Sales Manager und Prokurist der KVB Finanz, listet auf: "Abwandlungen
der offiziellen Muster-Widerrufsbelehrung, irreführende oder falsche Angaben und
verwirrende Fußnoten führen nach Auffassung der Rechtsprechung zu einer
unwirksamen Widerrufserklärung." Ein Beispiel für eine falsche Fristbelehrung
sei die Klausel "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." Das
Wort "frühestens" sei für den Verbraucher unklar, so Kloetzel, und suggeriere
fälschlicherweise, die Frist könne unter Umständen später beginnen.
Was nach dem Widerruf passiert
Im Falle eines akzeptierten Widerrufs, muss der Restbetrag, der sich nach
Aufrechnung der gegenseitigen Forderungen ergeben hat, innerhalb von 30 Tagen
zurückgezahlt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Rückabwicklung.
Insbesondere bei Baufinanzierungen besteht zumeist noch eine höhere Restschuld,
die beglichen werden muss und nicht aus eigener Hand bezahlt werden kann. Daher
sollten sich Verbraucher, die von ihrem Widerrufsjoker profitieren möchten,
unbedingt rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Wenn es um die
Umschuldung einer Baufinanzierung geht, ist vor der Widerrufserklärung zwingend
eine Zusage von einem anderen Kreditinstitut erforderlich. Oftmals bietet die
bisherige Bank zwar nach erfolgreichem Widerruf die dortige
Anschlussfinanzierung an, allerdings sind die Konditionen bei einem Wechsel
häufig besser. Daher lohnt sich der detaillierte Vergleich der Optionen zur
Anschlussfinanzierung. Als Orientierungshilfe kann dabei das alte Darlehen
dienen. Profis wie die KVB Finanz bieten ihren Kunden professionelle
Unterstützung dabei und ermitteln eine passende Neufinanzierung.
Welche Vorteile der Widerruf bietet
Aufgrund falscher Informationen können Darlehen noch heute widerrufen werden.
Der offensichtlichste Vorteil ist gleichermaßen der größte: Für den restlichen
Kreditbetrag kann ein neues Darlehen zu einem niedrigeren Zins aufgenommen
werden. Dabei muss sich das neue Kreditangebot nicht an der Restlaufzeit des
alten Vertrages orientieren und kann je nach Bedarf länger oder kürzer
ausfallen. Ebenso wenig ist die Höhe der Raten vorab definiert, sodass auch hier
auf die Lebenssituation eingegangen werden kann. Die KVB Finanz hat es sich zum
Ziel gesetzt, mit individuellen Finanzplänen Lebensqualität für ihre Kunden zu
schaffen und ihnen mit einer passenden Finanzierung Spielraum für ihre Träume zu
geben. Zusätzlich zur gewonnenen Flexibilität erhalten Betroffene einen
sogenannten Nutzungsersatz, weil die Bank bis dato mit den gezahlten Zinsen und
Tilgungen wirtschaften konnte. Der Bundesgerichtshof hat Kreditnehmern 2015
zugesprochen, dass dieser Nutzungsersatz, in Anlehnung an Verzugszinsen beim
Immobilienkredit, 2,5 % der bereits geleisteten Zahlungen beträgt. Marc Kloetzel
gibt zu bedenken, dass es aktuell zwar noch keine End-Frist wie zuletzt 2016
gebe, es dennoch ratsam sei nicht zu lange mit der Einlösung des Widerrufsjokers
zu warten. Enthält der Kreditvertrag Fehler, sollte das aktuell niedrige
Zinsniveau für den Neuabschluss der Finanzierung genutzt werden. Durch zukünftig
steigende Zinsen, werde sich der wirtschaftliche Vorteil ansonsten schnell
relativieren.
Über die KVB Finanz GmbH
Seit der Gründung vor über 40 Jahren steht die Familie Kloetzel mit der KVB
Finanz vor allem dafür, beste Finanzierungskonzepte, individuell zugeschnitten
auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, zu ermitteln. Für das traditionelle
Familienunternehmen stehen ihre Kunden und die persönliche Nähe zu ihnen im
absoluten Mittelpunkt. Dabei sind faire Konditionen, Professionalität und
Verantwortungsbewusstsein die obersten Maximen. Von Familie für Familien denkt
und handelt die KVB Finanz immer in Generationen.
Pressekontakt:
KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH
Marc Kloetzel
Johannes-Mechtel-Str. 2
65549 Limburg/Lahn
Telefon: 0 64 31 / 29 4 70
Telefax: 0 64 31 / 23 77 6
E-Mail: kontakt@kvb-finanz.de
https://www.kvb-finanz.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/134676/4500056
OTS: KVB Finanz
Original-Content von: KVB Finanz, übermittelt durch news aktuell
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