Brand: Schutz verfolgter Rohingya umgehend gewährleisten - Gewalt beenden
Geschrieben am 23-01-2020 |
Berlin (ots) - Internationaler Gerichtshof verpflichtet Myanmar
Der Internationale Gerichtshof hat Myanmar zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der
verfolgten Rohingya verpflichtet, um einen Völkermord an der muslimischen
Minderheit zu verhindern. Dazu erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:
"Menschenrechtsverbrechen darf die Weltöffentlichkeit nicht tolerieren, schon
gar nicht dürfen es die internationalen Institutionen. Die heutige Entscheidung
des Internationen Gerichtshofs ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz von
Menschenrechten weltweit. Gerade in Zeiten, in denen sicher geglaubte
Menschenrechtsstandards auf internationaler Ebene in Frage gestellt werden,
unterstreicht das Gericht in Den Haag seine Verantwortung.
Mit seiner einstweiligen Verfügung im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der
Internationale Gerichtshof das südostasiatische Land verpflichtet,
Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Verbrechen an den rund 600.000 Rohingya,
die noch im Land verblieben sind, zu stoppen und weitere Gewalt zu verhindern.
Die damit verbundene Aufforderung an Myanmar, alle vorhandenen Beweismittel, die
Völkermord-Verbrechen belegen können, sicherzustellen, ist zudem ein klares
Signal, dass Menschenrechtsverbrecher für ihre Taten zur Verantwortung gezogen
und bestraft werden müssen.
Mehr als 700.000 Rohingya sind seit 2017 aus ihrer Heimat, den Gebieten in
Nord-Rakhine, in das Nachbarland Bangladesch geflohen, nachdem Tausende Menschen
ermordet wurden oder systematischer Gewalt zum Opfer fielen, nachdem ihre Dörfer
zerstört wurden. Der Internationale Gerichtshof lässt Myanmar nicht aus der
Pflicht. Das Land muss innerhalb der nächsten vier Monate über die veranlassten
konkreten Maßnahmen zum Schutz der muslimischen Minderheit berichten.
Die CDU/CSU-Fraktion erneuert ihre Forderung aus dem interfraktionellen Antrag
des Jahres 2018. Myanmar muss die verfolgten Rohingya als gleichberechtigte
Volksgruppe innerhalb seines Staates anerkennen."
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