WESTFALEN-BLATT: Kommentar zur Inklusion
Geschrieben am 23-01-2020 |
Bielefeld (ots) - Seit 2009 sichert eine UN-Konvention behinderten Kindern das
Recht auf Unterricht zu. Deutschland geht noch weiter, indem es das Recht auf
den Besuch einer Regelschule festschreibt.
Es ist ein Recht, keine Pflicht. Eltern, die meinen, eine Förderschule sei
besser für ihr Kind, können es weiter dort lernen lassen. Aber wer meint, dass
sein Kind auf eine Regelschule passt, hat eben auch diese Möglichkeit. Zumindest
auf dem Papier. Denn nicht alle Schulen haben Fahrstühle für Kinder in Rollis.
Und auch am Personal hapert es vielerorts. Die Schulwahl ist also eingeschränkt,
und wenn es dann dort, wo gemeinsames Lernen angeboten wird, auch noch zu
Dauerkonflikten zwischen Lehrern und Eltern kommt, kann man sich vorstellen, wie
sich diese Familien fühlen müssen. Familien, die erfahrungsgemäß auch noch an
anderen Fronten zu kämpfen haben, etwa wenn es um Leistungen der Krankenkassen
geht.
Vielleicht sind die Eltern nicht immer im Recht, aber die Schulen sind es
sicherlich auch nicht - doch die sitzen am längeren Hebel. Jeder Lehrer sollte
deshalb prüfen, ob er bei seinen Entscheidungen wirklich das Wohl des Kindes im
Kopf hat - oder eher einen möglichst reibungslosen Unterrichtsablauf.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Christian Althoff
Telefon: 0521 585-261
wb@westfalen-blatt.de
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