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Gemeinsame Presseerklärung mit dem BMWi: Klimabeschlüsse der Bundesregierung umgesetzt: Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren wird jetzt noch attraktiver

Geschrieben am 24-01-2020

Frankfurt am Main (ots) -

- Investitions- und Tilgungszuschüsse steigen deutlich
- Kredithöchstbetrag für Effizienzwohnhäuser steigt von 100.000
auf 120.000 EUR

Mit energetisch hochwertigen Neubauten und Sanierungen bares Geld zu sparen und
gleichzeitig zum Klimaschutz beizutragen, zahlt sich künftig noch mehr aus: Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW verbessern ab
24.01.2020 die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im
CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Damit werden die Klimabeschlüsse der
Bundesregierung aus September 2019 umgesetzt. Gleichzeitig wird der Zugang zu
den Förderprogrammen mit Hilfe des "Förderwegweisers Energieeffizienz" noch
einfacher und transparenter.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Das ist ein starkes Signal für mehr
Klimaschutz im Gebäudebereich - und eine gute Nachricht für alle Hausbesitzer.
Ich freue mich, dass wir diese wichtige Entscheidung des Klimakabinetts
gemeinsam mit der KfW so schnell auf den Weg bringen konnten!"

KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster: "40% des Energieverbrauchs in
Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Mit ihrer Förderung setzt die KfW
Maßstäbe für Energieeffizienz in Gebäuden in Deutschland und unterstützt die
Bundesregierung in ihrer Energie- und Klimapolitik. Durch die aktuellen
Produktverbesserungen wird die Energieeffizienz für Hausbesitzer und Unternehmen
noch attraktiver."

Von den Anpassungen in den Förderprogrammen profitieren Privatpersonen,
Unternehmen und Kommunen. So steigen die Tilgungszuschüsse in den
Kreditprogrammen gemäß den Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der
Bundesregierung um zehn Prozentpunkte. Für Sanierungen von Wohngebäuden werden
die Tilgungszuschüsse zudem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die
jährlichen effektiven Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ.
Der Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden steigt um 10 Prozentpunkte.
Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser im Kredit und im
Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 EUR erhöht.

Die Änderungen im Einzelnen:

- Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im
Kredit um 12,5 Prozentpunkte (Programme Nr. 151, 152) und der
Investitionszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 430)

- Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10
Prozentpunkte (Programm Nr. 153)

- Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse
um 10 Prozentpunkte (Programme Nr. 277, 278, 218, 219)

- Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser
(Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000 EUR auf
120.000 EUR (151, 153, 430)

Bereits zum 01.01.2020 wurde die Förderung von Öl-Heizungen eingestellt.
Hauseigentümer, die sich für eine neue Heizungsanlage interessieren, können sich
seit 01.01.2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
wenden. Dort können sie auch die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030
beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen beantragen.

Die Programme "Zuschuss Baubegleitung (431)" und "Zuschuss Brennstoffzelle
(433)" bleiben unverändert.

Weitere Informationen: www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/

Ab jetzt die passende Förderung noch einfacher finden: mit dem neuen
"Förderwegweiser Energieeffizienz"

Damit Interessierte für ihr Vorhaben noch schneller geeignete
Fördermöglichkeiten finden, steht ab dem 24.01.2020 auch der neue
"Förderwegweiser Energieeffizienz" auf www.machts-effizient.de/foerderwegweiser
sowie KfW.de und BAFA.de zur Verfügung.

Der Förderwegweiser Energieeffizienz unterstützt dabei, mit wenigen Klicks ein
passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und
erneuerbare Energien zu finden. Sowohl Privatpersonen, Unternehmer als auch
Kommunen werden hier fündig.

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Alia Begisheva
Tel. +49 (0)69 7431 4126, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: alia.begisheva@kfw.de, Internet: www.kfw.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/41193/4501332
OTS: KfW

Original-Content von: KfW, übermittelt durch news aktuell


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