Kommentar / Die Kommunen sind auch selbst in der Pflicht = Von Thomas Reisener
Geschrieben am 24-01-2020 |
Düsseldorf (ots) - Das Grundgesetz garantiert den Kommunen das Recht auf
Selbstverwaltung. Schon seit zehn Jahren gilt das für über 140 teilweise
wechselnde Kommunen in NRW nicht mehr. Ihre Finanzlage ist so prekär, dass sie
ihren kommunalen Haushalt unter den Vorbehalt einer Aufsicht stellen müssen. Mit
dem Altschuldenfonds liegt nun ein Instrument auf dem Verhandlungstisch, das
diesen unhaltbaren Zustand mithilfe von Bundes- und Landesgeld aus der Welt
schaffen könnte.
Aber die Kommunen dürfen jetzt nicht einfach nur Geld geschenkt bekommen. Es
muss eine Lösung her, die zugleich ihr erneutes Abdriften in den Schuldensumpf
verhindert. Wesentliche Ursache der Kommunalschulden ist, dass der Bund ihnen
immer mehr Aufgaben überträgt, ohne sie dafür ausreichend zu bezahlen. Wenn das
Land den Kommunen Aufgaben überträgt, muss es sie dafür entschädigen. Gegenüber
dem Bund gilt dieses sogenannte Konnexitätsprinzip nicht. Das muss sich ändern.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele Kommunen selbst erheblich zu ihrem
Desaster beigetragen haben. So meinten etwa Duisburg und andere Kommunen, sich
mit der Steag ausgerechnet einen eigenen Kohleverstromer kaufen zu müssen, der
inzwischen - nicht gerade überraschend - in eine massive Schieflage geraten ist.
Andere Kommunen haben Millionen bei unseriösen Zinswetten verzockt, wieder
andere leisteten sich luxuriösere Verwaltungsgebäude und Schwimmbäder, als sie
es sich leisten konnten.
Der Altschuldenfonds darf schlecht wirtschaftende Kommunen nicht gleichstellen
mit solchen, die gut gewirtschaftet haben. Das Recht der Kommunen auf
Selbstverwaltung muss wieder hergestellt werden. Aber das Recht der Bürger auf
einen sachgerechten Umgang mit ihrem Steuergeld auch.
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Pressekontakt:
Rheinische Post
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