Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation
Geschrieben am 28-01-2020 |
Berlin (ots) - Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte über die Beschwerde des Europaabgeordneten und Bürgerrechtlers
Patrick Breyer (Piratenpartei) gegen das deutsche Verbot anonymer
Prepaid-Mobilfunk-SIM-Karten (Fall 50001/12). Breyer hofft, dass der Gerichtshof
ein Recht auf anonyme Kommunikation und anonymen Internetzugang anerkennt.
Patrick Breyer: "Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung
aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die zuletzt
eingeführte Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene
Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar
sind.
Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein
Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt
Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin
registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte
Karten weitergegeben werden können.
Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme
Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche
Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B.
wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die
Telefonseelsorge wenden können."
Quellen/Fußnoten:
Hintergrundinformationen zur Beschwerde: http://ots.de/ufPF6C
Handykarten-Tauschbörse: http://www.daten-speicherung.de/index.php/kartentausch/
Pressekontakt:
Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin
E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4504097
OTS: Piratenpartei Deutschland
Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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