Diesel-Abgasskandal: OLG Hamburg und Brandenburg ziehen Nutzungsentschädigung für VW in Zweifel / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht steigende Chancen am BGH
Geschrieben am 29-01-2020 |
Lahr (ots) - Im Diesel-Abgasskandal wird es für die Volkswagen AG vor Gericht
immer enger. Das Hanseatische Oberlandesgericht regt an, dass die Dieselfahrer
weniger für die Nutzung ihrer Fahrzeuge zahlen sollten. Auch am
Oberlandesgericht Brandenburg gibt es massive Zweifel daran, warum VW vom
Diesel-Abgasskandal durch eine Nutzungsentschädigung profitieren sollte. Mit der
Entschädigung reduziert sich der von VW an die Kläger zu zahlende
Schadensersatz. Die Hinweise aus Hamburg und Brandenburg lassen rund drei Monate
vor der ersten Verhandlung zum Diesel-Skandal vor dem Bundesgerichtshof BGH am
5. Mai 2020 aufhorchen. "Insgesamt hat sich die Rechtsprechung seit Beginn des
Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. VW muss und
wird zur Rechenschaft gezogen", freut sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Die Verbraucher-Kanzlei
gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus
rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.
OLG zweifeln an Nutzungsentschädigung
Der 15. Zivilsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht stellte in einem
Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 (Az. 15 U 190/19) in Aussicht, dass die
Klägerin gegenüber VW einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß Paragraph 826 BGB
hat. Damit sieht das OLG die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung als
gegeben an und schließt sich der Mehrheit der deutschen OLG an. Spannend ist es
in Hamburg beim Thema Nutzungsentschädigung geworden. Gewinnen Diesel-Fahrer
gegen VW vor Gericht, müssen sie in der Regel eine sogenannte Entschädigung für
die Benutzung der Fahrzeuge bezahlen. Dies führt dazu, dass der erstrittene
Schadensersatz gemindert wird. Und diese simple Gleichung macht sich VW zunutze,
indem der Autobauer die Verfahren in die Länge zieht, um so die Entschädigung in
die Höhe zu treiben und die Zahlung an den Verbraucher zu minimieren. Diesen
Umstand rügten die Richter in Hamburg in ihrem Beschluss ausdrücklich. Sie
regten an, dass im aktuellen Fall der Kläger nur für den Zeitraum bezahlen
müsse, bis er VW zur Rückabwicklung des Kaufs aufgefordert hat. Eine
darüberhinausgehende Zahlung führe zu einer "unbilligen Entlastung des
Beklagten" - zumal dieser den Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt
habe. Zudem dürfe der Kläger nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Das Oberlandesgericht Brandenburg zweifelt in einem Gütetermin (Az. 3 U 61/19)
vom 17. Dezember 2020 ebenfalls an der Nutzungsentschädigung. Der Senat sieht
gute Argumente, die Entschädigung nicht zu gewähren. Der Kläger habe den
Kaufvertrag durch die Täuschung von VW unfreiwillig abgeschlossen. Die
Nutzungsentschädigung würde VW Kapital in die Hände spielen, das sich der
Autobauer durch Täuschung erschlichen hat. Der Senat stellte daher die
Überlegung an, dass dem Geschädigten im Falle des Abzugs einer
Nutzungsentschädigung ebenfalls eine Kompensation zusteht. Jedenfalls dürfe die
Nutzungsentschädigung nicht aus dem vollen Kaufpreis berechnet werden, da das
Fahrzeug aufgrund des gravierenden Mangels von Anfang an einen Minderwert in
sich trug. Demzufolge müsste man den Kaufpreis "fiktiv" ansetzen. Die
abschließenden Beratungen dauern noch an. Der Trend beim Thema
Nutzungsentschädigung hat sich jedoch gegen VW gewandt - mehr dazu hier.
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hofft jetzt auf den Bundesgerichtshof
"Die beiden Hinweise aus Hamburg und Brandenburg geben Grund zu Hoffnung, dass
der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 die Nutzungsentschädigung ähnlich
entscheiden könnte", vermutet Dr. Ralf Stoll. "Letztlich wäre es ja absurd, wenn
VW durch die Entschädigung und seine gerichtliche Hinhaltetaktik noch
wirtschaftlich profitiert. Das muss verhindert werden." Stoll sieht weiterhin
gute Chancen für die Verbraucher gegen VW gerichtlich vorzugehen. "Denn klar
ist, dass die Diesel-Fahrzeuge durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert
gemindert sind", betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Im kostenfreien
Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal
von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man
sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.
Von 24 Oberlandesgerichten haben sich inzwischen 19 Gerichte zur Haftung von VW
für den Motor EA 189 geäußert. Lediglich das OLG Braunschweig und einzelne
Senate der OLGs Bamberg, Koblenz und München haben eine Haftung von VW
abgelehnt. 17 Gerichte haben VW dagegen nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und
sittenwidriger Schädigung verurteilt bzw. im Fall der OLG Dresden, Hamburg,
Frankfurt/Main und Jena, eine Verurteilung nach § 826 BGB angekündigt.
Mittlerweile verurteilen 98 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Der BGH hat
zudem am 8. Januar 2019 in einem sogenannten Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR
225/17) Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung als mangelhaft
bezeichnet und auf diese Weise ein Umdenken an den untergeordneten Gerichten mit
eingeleitet.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000
Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im
Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher
beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte
positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die
Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution,
gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph
Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage
gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für
ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4505982
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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