Folgen des "Brexit": Europäisches Parlament wird kleiner / Abgeordnetenzahl verringert sich von 751 auf 705 - 14 EU-Staaten erhalten zusätzliche Sitze
Geschrieben am 30-01-2020 |
Wiesbaden (ots) - Mit dem Ablauf des 31. Januar 2020 wird das Vereinigte
Königreich nicht mehr der Europäischen Union (EU) angehören. Dies hat
Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Nach dem
Beschluss (EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 führt der
"Brexit" zu einer Verringerung der Abgeordnetenzahl des Europäischen Parlaments
von 751 auf 705. Von den 73 Sitzen des Vereinigten Königreichs werden 27 Sitze
unter 14 bisher leicht unterrepräsentierten EU-Mitgliedstaaten neu verteilt.
Dies soll die derzeitigen Ungleichheiten bei der Vertretung im Parlament
ausgleichen. Keiner der in der EU verbleibenden 27 Mitgliedstaaten wird Sitze
verlieren. Für Deutschland bleibt die Zahl von 96 Sitzen unverändert. Mit
jeweils 5 Sitzen mehr als bisher können Frankreich (bisher 74 Sitze) und Spanien
(bisher 54 Sitze) die meisten zusätzlichen Abgeordneten in das EU-Parlament
entsenden. Folgende Mitgliedstaaten erhalten ab dem 1. Februar 2020 zusätzliche
Sitze:
Dänemark: 14 (bisher 13)
Estland: 7 (bisher 6)
Finnland: 14 (bisher 13)
Frankreich: 79 (bisher 74)
Irland: 13 (bisher 11)
Italien: 76 (bisher 73)
Kroatien: 12 (bisher 11)
Niederlande: 29 (bisher 26)
Österreich: 19 (bisher 18)
Polen: 52 (bisher 51)
Rumänien: 33 (bisher 32)
Schweden: 21 (bisher 20)
Slowakei: 14 (bisher 13)
Spanien: 59 (bisher 54)
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