Evangelische Kirche bittet Betroffene um Beteiligung/ Interessenbekundung für Betroffenenbeirat noch bis 20. März 2020 möglich
Geschrieben am 05-02-2020 |
Hannover (ots) - Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihre Bitte an
Betroffene von sexualisierter Gewalt erneuert, sich am Prozess der Aufarbeitung
und Prävention zu beteiligen. In ihrem Bericht vor der Synode der EKD im
November 2019 hatte die Sprecherin des Beauftragtenrates zum Schutz vor
sexualisierter Gewalt, Bischöfin Kirsten Fehrs, die Einrichtung eines
Betroffenenbeirats angekündigt und Betroffene von sexualisierter Gewalt um
Mitwirkung gebeten. Ein entsprechendes Interessensbekundungsverfahren lief
zunächst bis Ende vergangenen Monats und wurde nun vom Beauftragtenrat bis zum
20. März verlängert. Der Betroffenenbeirat wird die Arbeit des
Beauftragtenrates aus der Sicht Betroffener bei der Weiterentwicklung der
Aufarbeitung und des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in der EKD und der
Diakonie begleiten. Er wird zudem den Austausch und die Vernetzung Betroffener
im Bereich der EKD unterstützen und das betreffende Konzept einer
Vernetzungsplattform entwickeln.
"Wir wollen das geschehene Unrecht umfänglich aufarbeiten und dafür Sorge
tragen, dass es einen größtmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt in der
evangelischen Kirche gibt. Wir sind dankbar, dass uns die betroffenen Menschen
dabei immer wieder unterstützen, indem sie ihre Perspektive und Positionen in
die verschiedenen Arbeitsprozesse eintragen", sagte Bischöfin Fehrs nach der
heutigen Sitzung des Beauftragtenrates der EKD in Berlin. "Wir wissen, dass das
eine schwierige Gratwanderung für jede Betroffene und jeden Betroffenen ist.
Umso dankbarer sind wir, wenn sie ihre Expertise einbringen."
Das Konzept für den Betroffenenbeirat wurde auf der Grundlage der Erfahrungen,
die der Betroffenenrat des UBSKM gemacht hat, gemeinsam erarbeitet und ist vom
Rat im September beschlossen worden. Gesucht werden zwölf Personen für die Dauer
einer Amtszeit von vier Jahren. Ein Formular für Interessensbekundungen ist
online unter
www.ekd.de/interessenbekundung-mitwirkung-im-betroffenenbeirat-der-ekd-51227.htm
abrufbar.
Ausführliche Informationen zur Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt
sind auf der Themenseite der EKD unter www.ekd.de/missbrauch sowie unter
www.hinschauen-helfen-handeln.de erhältlich.
Hannover, 5. Februar 2020
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
Pressekontakt:
Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
Pressestelle
Stabsstelle Kommunikation
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: presse@ekd.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/55310/4512136
OTS: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Original-Content von: EKD Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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