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BDZV und VDZ: Präzedenzfall für die Digitalwirtschaft / Gerichtshof der Europäischen Union verhandelt über Rekordbußgeld gegen Google

Geschrieben am 10-02-2020

Berlin (ots) - Heute wurde bekannt, dass sich 40 Tech-Unternehmen und Verbände
aus dem Bereich der Internetreisevermittlung in einem Schreiben an die
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über den Suchmaschinenanbieter
Google wegen unfairer Praktiken bei der Darstellung seines eigenen Dienstes
Google Ferienwohnungen beschwert haben. Das geschieht just in der Woche, in der
das Gericht der Europäischen Union (EUG) vom 12. bis zum 14. Februar in
Luxemburg über die Klage von Google gegen eine Entscheidung der EU-Kommission
verhandelt. Diese hatte am 27. Juni 2017 ein Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden
Euro gegen den US-amerikanischen Konzern verhängt. Die Begründung: Google habe
mit einem Marktanteil von über 90 Prozent in Europa seit 2008 seinen eigenen
Preisvergleichsdienst "Google Shopping" in den Suchergebnissen begünstigt.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bewerten die Entscheidung als den
"wichtigsten Präzedenzfall für die Digitalwirtschaft, da sie zum ersten Mal
klarstellt, dass eine marktbeherrschende Plattform ihre Vermittlerrolle nicht
dazu einsetzen darf, eigene Dienste auf vor- oder nachgelagerten Märkten zu
begünstigen und den dortigen Wettbewerb zu verzerren".

BDZV und VDZ waren bereits als Beschwerdeführer im zugrunde liegenden
Wettbewerbsverfahren der Kommission aufgetreten. Die Verbände teilen mit, dass
sie die Europäische Kommission nun auch als so genannte Nebenintervenienten vor
dem EU-Gericht unterstützen und in Luxemburg dafür plädieren werden, dass das
Gericht die Entscheidung im Interesse der gesamten Digitalwirtschaft
aufrechterhält.

Nach Ansicht von BDZV und VDZ hat das Verfahren jetzt schon historische
Dimensionen. Nicht nur geht es um das bis dahin höchste gegen ein einzelnes
Unternehmen verhängte Bußgeld für einen Verstoß gegen das Europäische
Wettbewerbsrecht. Das Verfahren zeigt auch wie kein anderes die Defizite des
derzeitigen Rechtsrahmens auf, so die Verlegerorganisationen. Bis heute seien
sich die konkurrierenden Spezialsuchmaschinen darin einig, dass Google das von
der Kommission ausgesprochene Verbot missachtet und die auferlegten
Verpflichtungen nicht umgesetzt hat. Erst kürzlich forderten darum 41 Preis- und
Produktsuchmaschinen aus ganz Europa die Kommission auf, ihre Entscheidung auch
durchzusetzen.

"Es ist von erheblicher Bedeutung für unsere ganze Branche, dass das Gericht die
Entscheidung der Kommission gegen Google aufrechterhält. Es ist ein
Präzedenzfall, der seine Wirkung voll entfalten muss", erklärte Dietmar Wolff,
Hauptgeschäftsführer des BDZV. "In der mündlichen Verhandlung kommt es darauf
an, diese historische Entscheidung wirksam gegen die aus unserer Sicht
unbegründeten Einwände von Google zu verteidigen", sagte Stephan Scherzer,
Hauptgeschäftsführer des VDZ.

BDZV und VDZ setzen sich seit Jahren für einen diskriminierungsfreien Zugang von
Verbrauchern zu den relevantesten Informationsquellen ein. Bereits im Jahr 2009
hatten die Verbände formell auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen
und so das nun vor Gericht verhandelte Entscheidung mit angestoßen.

Pressekontakt:

Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de

Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6936/4516134
OTS: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger

Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell


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