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KfW-Förderung muss reformiert werden: Für sozialgerechten Klimaschutz im Gebäudesektor

Geschrieben am 14-02-2020

Berlin (ots) - Staatliche Förderung unterläuft Klimaziele im Gebäudebereich -
Fördervolumen muss drastisch aufgestockt werden, Bürokratieaufwand muss sinken -
KfW-Bank muss Klimaschutz und sozialgerechtes Bauen und Wohnen stärker
zusammendenken - "Graue Energie" muss Berücksichtigung bei der Förderung finden

Die öffentliche Förderung von energetischer Sanierung durch KfW-Programme ist zu
kompliziert und unterfinanziert. Die fehlende Flexibilität der Programme
verhindert ambitionierten Klimaschutz am Gebäude und lässt soziale Aspekte
unberücksichtigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb eine
grundsätzliche Reform und Anhebung der öffentlichen Förderung im Gebäudesektor.
Aktuell wird der Gebäudebereich mit rund 3 Milliarden Euro Jährlich gefördert.
Für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 sind hingegen bis zu 25 Milliarden
Euro notwendig.

Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Die Bundesregierung vernachlässigt den Gebäudesektor sträflich. Er ist in der
Klimadebatte bestenfalls eine Randnotiz - trotz des unglaublichen Potentials für
weniger CO2. Die jetzt im Klimaschutzgesetz verankerte Förderstrategie liegt
bereits seit 2017 in der Schublade und hätte längst auf den Weg gebracht werden
müssen. Stattdessen wurde die Umsetzung wesentlicher Teile der Förderstrategie
ins Wahljahr 2021 verschoben. Dadurch bleibt die Antragstellung für Fördergelder
weiterhin extrem aufwändig und behindert energetische Sanierungen und
klimafreundliches Bauen. Leider hat es die Bundesregierung zudem nicht
geschafft, im Gebäudeenergiegesetz die notwendigen Standards für den Neubau und
Bestand vorzuschreiben. Ziel bei Vollsanierungen muss der
KfW-Effizienzhausstandard 55 sein, im Neubau noch effizienter mit mindestens
KfW-Effizienzhausstandard 40. Umso wichtiger ist es jetzt, klimafreundliches
Bauen und Sanieren über die öffentliche Förderung attraktiv zu gestalten. Sonst
werden heute Gebäude auf einen Standard errichtet oder saniert, der nicht
klimazielkompatibel ist."

Bereits im April 2018 hatten sich die Förderbedingungen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) wesentlich verschlechtert. Der Wegfall kostenloser
Sondertilgungsrechte und kürzere Zinsbindungszeiten führten unter anderem zu
einem Rückgang der Förderanträge im Neubau von 79.989 auf 65.352 Wohneinheiten
im Jahr 2019. Trotz der zum 24. Januar 2020 erhöhten Tilgungs- und
Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen ist keine Kehrtwende in Sicht.

Die Förderprogramme für Klimaschutz und sozialen Wohnungsbau lassen sich
außerdem viel zu selten kombinieren. Dazu Bernhard Bihler, Bauherr vom Bodensee:
"Aktuell müssen sich Bau- und Sanierungswillige oft zwischen verschiedenen
Fördertöpfen entscheiden. Ich möchte sozialgerecht und energieeffizient bauen,
doch die aktuelle Förderpraxis legt mir hier Steine in den Weg. Damit die
Energieeffizienz der Gebäude nicht auf der Strecke bleibt und Klimaschutz und
Soziales Hand in Hand gehen kann, müssen die Förderprogramme einfacher und
flexibler werden. Außerdem müssen Immobilieneigentümer grundsätzlich immer die
Wahl zwischen Darlehen, Zuschüssen oder steuerlicher Abschreibung haben. Aktuell
muss ich als Bauwilliger für eine Zuschussförderung einen Kredit aufzunehmen,
obwohl der vielleicht gar nicht benötigt wird. Das macht die Förderung für mich
unattraktiv."

Private Bauwillige und gewerbliche Vermieter schöpfen aufgrund des hohen
bürokratischen Aufwands und unflexibler Kreditbedingungen die ohnehin zu
niedrigen Fördermittel nicht vollständig aus. Die DUH fordert deshalb einen
einzigen Antrag für alle Programme und Begleitmaßnahmen sowie Wahlfreiheit für
Antragsteller zwischen Kredit- und Zuschussförderung.

Zudem ist es zwingend notwendig, dass die KfW-Förderung in ihrer Bewertung nicht
nur die Nutzungsphase eines Gebäudes, sondern den gesamten Lebenszyklus in den
Blick nimmt. Mit steigender Energieeffizienz nimmt die Bedeutung der Energie für
Herstellung, Errichtung und Entsorgung ("Graue Energie") von Gebäuden und der
verwendeten Bauprodukte zu. Diese verursacht etwa 8 Prozent der
Treibhausgasemissionen in Deutschland. Um eine erweiterte Betrachtung der
Umweltwirkungen von Bauwerken zu etablieren, sollte die "Graue Energie" von
Bauprodukten in der KfW-Förderung, z.B. in Form eines Tilgungszuschusses,
berücksichtig werden.

Link:

- 10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der
energetischen Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden:
http://l.duh.de/p200123
- Mehr zur "Grauen Energie": http://l.duh.de/1c0vj
- Ein ausführliches Interview mit Bernhard Bihler zur
KfW-Förderung: http://ots.de/0UsxYb

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de

Bernhard Bihler, Bauherr
07732 939 1111, bb@riz.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4520116
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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