Kinderrechte ins Grundgesetz - mit einem starken Beteiligungsrecht
Geschrieben am 20-02-2020 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung
aufgefordert, die im Koalitionsvertrag verabredete Verankerung der Kinderrechte
im Grundgesetz zügig voranzutreiben. "Wir sind davon überzeugt, dass eine
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte
stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert",
erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle
UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
"Wir erwarten insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung des
Beteiligungsrechts eine Formulierung, die sachlich uneingeschränkt mit Artikel
12 UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 24 EU-Grundrechtecharta übereinstimmt",
so Claudia Kittel weiter. Die aus den Medien bekannte Gesetzesformulierung im
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibe leider signifikant hinter
den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der
EU-Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
zurück. "Aus diesem Grund halten wir die aktuell diskutierte Formulierung für
unzureichend, um die Rechte von Kindern wirksam zu stärken", so die Leiterin der
Monitoring-Stelle anlässlich der heutigen Veröffentlichung einer Stellungnahme
des Instituts zum Referentenentwurf.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde
am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter
auch Deutschland. Vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde Deutschland
bereits mehrfach dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Weitere Informationen:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte
http://ots.de/8H7Qn2
Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Kinderrechte ins Grundgesetz.
Kinder als Träger von Menschenrechten stärken
http://ots.de/qBoAun
Pressemitteilung (19.09.2018): Kinderrechte stärken - Kinderrechte ins
Grundgesetz mit FAQs zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz
http://ots.de/tbUYMH
Website Landkarte Kinderrechte: Karte zu Kinderrechten in den Landesverfassungen
http://ots.de/7zEpxY
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale
Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den
Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung,
Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu
menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen
Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist
zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und
der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende
Monitoring-Stellen eingerichtet.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51271/4525083
OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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