Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich
Geschrieben am 20-02-2020 |
Köln (ots) - Seit dem 1. Februar 2020 gilt auch der neue Mindestlohn (Stand 14.
August 2019) im Dachdeckerhandwerk als allgemeinverbindlich. Die Verordnung hat
eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Der Mindestlohn 1 beträgt für
ungelernte Arbeitnehmer zunächst 12,40 Euro und steigt ab 1. Januar 2021 auf
12,60 Euro pro Stunde. Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) beträgt der
Mindestlohn 2 zunächst 13,60 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2021 wird er auf
14,10 Euro pro Stunde angehoben. Der TV Mindestlohn gilt somit auch für nicht
tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer und findet auch Anwendung bei einem
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der einen Arbeitnehmer im Geltungsbereich der
Verordnung beschäftigt.
Pressekontakt:
DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband
Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Fritz-Reuter-Str. 1 // 50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de // www.dachdeckerdeinberuf.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/115513/4525526
OTS: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH
Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH, übermittelt durch news aktuell
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