Kommentar: Ende der Chaos-Tage
Geschrieben am 26-02-2020 |
Düsseldorf (ots) - Politischer Aschermittwoch. Tag der Abrechnung, der
Holzhammermethode, der vergifteten Treueschwüre, der Bierzelt-Emotionen, in
diesem Jahr auch Tag der Kandidaten-Show für höchste Parteiposten - womöglich
für noch mehr. Am Aschermittwoch ist - noch nicht - alles vorbei. Jetzt geht es
erst richtig los. Die jecke Groko lebt noch immer. CDU, CSU und SPD wollen bis
Herbst 2021 durchhalten. Mit der Wahl neuer Vorsitzender ist im Politstadl der
CSU beziehungsweise im Selbstblockadebetrieb der SPD etwas Ruhe eingekehrt. Doch
auf die CDU, die als nächste der Groko-Parteien eine Notbeatmung braucht,
sollten Christsoziale und Sozialdemokraten nicht zeigen. Es ist nicht im
Interesse des Landes und der parlamentarischen Demokratie, wenn die
Volksparteien nacheinander in schwere Krisen schlittern. Die Chaos-Tage müssen
ein Ende haben.
Die CSU mag es am Politischen Aschermittwoch krachledern. Parteichef Markus
Söder, seit den Verlusten bei der Bayern-Wahl erstaunlich klimabewusster
Bienenschützer, zielt auf den neuen Hauptkonkurrenten: die Grünen. Die gerupfte
SPD bekommt nur leichte Hiebe. Die Groko wäre besser als ihr Ruf, wenn die
Sozialdemokraten wenigstens Normalform hätten. Und auch die SPD keilt nicht hart
gegen die Unionsparteien. Aus der eigenen Schwäche kann man keine Stärke machen,
selbst an Aschermittwoch nicht.
Es ist Zeit, dass die große "Chaolition" nach vielen Monaten der
Selbstbeschäftigung an die Arbeit zurückkehrt. Ab jetzt zählen wieder Inhalte,
keine Grabenkämpfe. Wie hatten CDU, CSU und SPD vor gerade zwei Jahren ihren
Koalitionsvertrag überschrieben? Eine neue Dynamik für Deutschland, ein neuer
Zusammenhalt für unser Land. Gemessen daran ist zu wenig passiert. Die Groko
muss ihren Wählerauftrag erfüllen. Regieren! Erst das Land, dann die Partei.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30621/4531653
OTS: Rheinische Post
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
722795
weitere Artikel:
- Kommentar: Sterbehilfe darf nicht Normalität werden Düsseldorf (ots) - Das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach das Verbot der
geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt wurde, ist nachvollziehbar. Die bisherige
Regelung hatte die Schwäche, dass für Ärzte, die hochdosierte schmerzlindernde
und damit lebensverkürzende Arzneien verschrieben haben, Rechtsunsicherheit
bestand. Nun bedarf es dringend einer neuen gesetzlichen Regelung, die
verhindert, dass Beihilfe zum Suizid zur Selbstverständlichkeit wird. Der
Gesetzgeber steht vor der schwierigen Aufgabe, dem Verfassungsgerichtsurteil
gerecht mehr...
- Freiheitsrecht / Kommentar von Friedrich Roeingh zur Sterbehilfe Mainz (ots) - Willkommen in Europa. Mit seinem überraschend liberalen Urteil zur
Sterbehilfe verschiebt das Bundesverfassungsgericht die Koordinaten bei diesem
heiklen Thema zu den Benelux-Ländern, Österreich und der Schweiz, wo aktive
Sterbehilfe längst erlaubt ist. Und es setzt den Trend zur Individualisierung
bis in den Bereich des Sterbens fort. Bei Umfragen hatten bis zu 80 Prozent der
Bundesbürger aktive Sterbehilfe befürwortet. Gleichwohl haben die
Verfassungsrichter nicht populistisch geurteilt. Zur Einordnung: Die
Selbstbestimmung mehr...
- Freiheit am Lebensende / Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Sterbehilfe-Verbot für nichtig. Das ist ein befreiender Entschluss in einer hochsensiblen Frage. Von Jana Wolf Regensburg (ots) - Darf der Gesetzgeber über das Lebensende eines Menschen
entscheiden? Nein, das darf er nicht. Dieses klare Nein wurde am Mittwoch mit
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besiegelt, das den umstrittenen
Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für nichtig erklärte. Dass die Karlsruher
Richter nicht am Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in seiner bisherigen
Form festhalten würden, war schon im Vorfeld absehbar. Dass sie Paragraf 217
gänzlich kippen, ist ein juristischer Paukenschlag. Dieses bahnbrechende Urteil mehr...
- Altmaiers Rückzieher bei der Windkraft-Abstandsregelung war richtig / Kommentar von Klaus Riexinger Freiburg (ots) - Mit kaum einem anderen politischen Vorhaben ist die
Landesregierung so krachend gescheitert wie beim Ausbau der Windenergie. In
diesem Jahr hätte der Anteil von Strom aus heimischen Windkraftanlagen auf zehn
Prozent steigen sollen. Tatsächlich verharrt die Quote deutlich unter vier
Prozent. (...) Gut, dass Altmaier nun (...) die Abstandsregelung den Ländern
überlassen will. Windkraft-Kritiker aber müssen sich fragen lassen, wo der Strom
nach dem Abschalten der Atom- und Kohlekraftwerke herkommen soll.
http://mehr.bz/kc7b7 mehr...
- Selbstbestimmt bis zuletzt / Leitartikel von Julia Emmrich zum Sterbehilfe-Urteil Berlin (ots) - Gut so: Die strengen Regeln für die Sterbehilfe in Deutschland
werden gelockert. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die
Autonomie schwer kranker Menschen wird gestärkt. Kommerzielle Sterbehilfevereine
bekommen dennoch keinen Freibrief: Das mit Spannung erwartete Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgemäß. Die
Karlsruher Richter haben das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt
gestellt.
Das Urteil entspricht dem Wunsch der meisten Deutschen: Acht mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|