PDSG: Zahnarztpraxen sind keine Datenservicestellen / Die KZBV zur heutigen Bundestagsanhörung
Geschrieben am 27-02-2020 |
Berlin (ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die heutige
Bundestagsanhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz zum Anlass genommen, auf
Forderungen und Positionen hinzuweisen, die die Vertragszahnärzteschaft bei dem
PDSG an den Gesetzgeber adressiert. Die Zielsetzung des Gesetzes,
Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen weiter zu stärken, wird von
der KZBV begrüßt. Allerdings bestehe für den Berufsstand bei dem vorliegenden
Entwurf erheblicher Änderungsbedarf bei zentralen Aspekten. Dazu zählen
insbesondere die vorgesehenen Regelungen zu datenschutzrechtlichen
Verantwortlichkeiten von Zahnärztinnen und Zahnärzten für die
Telematikinfrastruktur (TI) sowie die geplanten umfassenden Rechte der
Versicherten zum Zugriff auf TI-Anwendungsdaten und Management der
elektronischen Patientenakte (ePA) in Praxen.
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Wir
sehen nach wie vor große Chancen darin, mit der sinnvollen Ausgestaltung der TI
die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zu optimieren, sicherer
miteinander zu kommunizieren und Datenschutz und Datensicherheit
verantwortungsbewusst und konsequent durchzusetzen. Bei aller grundsätzlichen
Bereitschaft und Aufgeschlossenheit werden wir aber auch bei diesem Gesetz
darauf hinwirken, dass Zahnarztpraxen nicht zu Datenservicestellen
umfunktioniert werden." Digitalisierung müsse unter anderem dazu beitragen,
Bürokratie zu bewältigen, statt neuen Aufwand durch verpflichtendes
Datenmanagement zu erzeugen.
Das Anliegen des Gesetzgebers, ein hohes IT-Sicherheitsniveau in der Versorgung
zu gewährleisten, werde von der KZBV geteilt. "Die Verantwortung für die
Datensicherheit der Praxis-EDV und für den Internetanschluss liegt zunächst beim
Praxisinhaber. Dass die TI als solche sicher ist, dafür sind allerdings
Hersteller und gematik verantwortlich. In diesem Bereich muss der Gesetzgeber
noch klarere Bestimmungen zur Haftung in Bezug auf Datensicherheit und
Datenschutz vorsehen, als das im Entwurf des PDSG bislang der Fall ist.
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind für die bestimmungsgemäße Nutzung des
Konnektors im Rahmen des Beherrschbaren zuständig, nicht aber für die Nutzung
dezentraler TI-Komponenten. Unsere Verantwortung kann sich immer nur in der
Praxis bis zum Konnektor selbst erstrecken - und nicht darüber hinaus!",
bekräftigte Pochhammer.
An mehreren Stellen sieht das PDSG zudem vor, dass Versicherte in den Praxen
Rechte zur Nutzung von Funktionalitäten der elektronischen Gesundheitskarte
(eGK) oder der TI haben sollen. Dazu gehört etwa, dass dort auf Verlangen der
Patienten Daten wie elektronische Medikationspläne oder Notfalldatensätze in der
ePA eingesehen werden können oder gelöscht werden sollen. "Das würde
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit zusätzlichen administrativen Pflichten belasten,
die mit der Ausübung ihres Heilberufs nichts zu tun haben. Auch aufgrund des
bürokratischen Aufwands für Behandlungsabläufe lehnen wir diese Zweckentfremdung
zahnärztlicher Praxisinfrastruktur als Datenservice- oder Datenmanagementstellen
ab. Vielmehr plädieren wir dafür, die Infrastruktur von Krankenkassen zur
TI-Datenverarbeitung zu nutzen und auf zusätzliche Funktionalitäten
auszuweiten."
Im PDSG enthalten ist des Weiteren die Vorgabe für eine - teils bis zu zwei
Jahre zurückreichende - elektronische Protokollierung in Praxen. Diese soll
Aufschluss darüber geben, wer auf TI-Anwendungen zugegriffen hat. "Diese
ausufernde Pflicht in der angedachten Form ist unverhältnismäßig, unpraktikabel
und unnötig, daher fordern wir eine versorgungsnahe und praxistaugliche
Ausgestaltung der Regelung", sagte Pochhammer. Eine entsprechende technische
Umsetzung wäre allenfalls durch eine aufwendige, kostenintensive Programmierung
der Praxisverwaltungssysteme möglich. "KZBV und Berufsstand haben aber keine
Befugnis dazu, PVS-Herstellern Vorschriften für eine Protokollierung zu machen,
wie sie das PDSG vorsieht."
Die gesamte Stellungnahme der KZBV zum PDSG kann unter www.kzbv.de/pdsg
abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu den Themen Digitalisierung
und Telematikinfrastruktur.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel: 030 28 01 79 27
E-Mail: presse@kzbv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/12264/4531823
OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
722848
weitere Artikel:
- Tag der Seltenen Erkrankungen: Erfolgsgeschichte fortschreiben Berlin (ots) - "Der Kampf gegen Seltene Erkrankungen wird seit Inkrafttreten der
europäischen Orphan-Drug-Gesetzgebung vor 20 Jahren vorangetrieben. Dank eines
langen Atems der Pharmaindustrie und den richtigen regulatorischen Anreizen
konnten bereits viele Patienten versorgt werden. Doch nach wie vor ist der
Bedarf an Forschung und neuen Arzneimitteln groß. Für sehr viele Patienten mit
einer seltenen Erkrankung gibt es noch keine Therapieoption", sagt Dr. Kai
Joachimsen, BPI-Hauptgeschäftsführer. "Die neuen Regulierungen des GSAV dürfen mehr...
- Bayernpartei begeht Politischen Aschermittwoch München (ots) - Am 26.02.2020 beging die Bayernpartei in ungebrochener Tradition
seit 1946 ihren Politischen Aschermittwoch im niederbayerischen Vilshofen. Die
Redner waren der niederbayerische Bezirksvorsitzende Anton Maller, der
Parteivorsitzende Florian Weber und Generalsekretär Hubert Dorn.
Maller stellte seine Rede unter das Motto "Wo is'n des Hirn?" und wies auf
zahlreiche Missstände hin. Der Bogen spannte sich vom Berliner Flughafen, über
den aktionistischen und unüberlegten Ausbau der Elektromobilität, über die
Landwirtschaft mehr...
- "Digitalisierung braucht vollständige Berücksichtigung der Pflege" / bpa-Präsident Meurer fordert praxistaugliche Regelungen Berlin (ots) - "Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens darf die Pflege
nicht fehlen. In der Mehrzahl der Regelungen wird die Pflege nunmehr mitgenannt.
Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch gibt es
Beschränkungen und es werden längst nicht alle Potentiale der
Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte genutzt." Das sagt Bernd Meurer, Präsident
des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), anlässlich
der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz
(PDSG).
mehr...
- Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland und auch nicht in die deutsche Justiz - Kopftuchverbot ist verfassungsgemäß Stuttgart (ots) - Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Emil Sänze MdL
begrüßt im Namen der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg die
heutige Entscheidung zum Verbot von islamischen Kopftüchern für Richterinnen:
Der politische Islam gehört nicht auf deutsche Richterbänke
"Der deutsche Staat und die Justiz dürfen nicht länger zum Einfallstor für die
außereuropäische Einwanderung und für den Islam sein. Die Verteidigung unseres
Volkes, unserer Kultur und unseres demokratischen Rechtsstaates erfordert eine
klare Grenzziehung, mehr...
- FDA grants Breakthrough Therapy Designation for Debiopharm's novel chemo-radio sensitizer Debio 1143 for front-line treatment of Head & Neck Cancer Lausanne (ots) -
- There have been no newly approved therapies over the last 25 years
for "high risk" locally advanced squamous cell carcinoma of the
head and neck (LA-SCCHN) patients
- The FDA decision was based on the compelling magnitude of the
clinically phase II findings in combination with chemo-radiotherapy
presented in September 2019 at the ESMO congress (European Society
for Medical Oncology)
- The Breakthrough Therapy Designation reaffirms that Debio 1143 has
the potential to offer a significant benefit over mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|