VW-Vergleich: Dieselskandal-Kläger haben Anspruch auf fast vier Milliarden Euro mehr als geboten
Geschrieben am 28-02-2020 |
Potsdam (ots) -
- VW einigt sich auf Vergleich in der Musterfeststellungsklage
(MFK)
- MFK-Teilnehmer erhalten rund 3200 Euro pro Fahrzeug, müssen ihre
Autos aber behalten
- Betroffene Fahrzeughalter können individuell deutlich höhere
Summen durchsetzen
Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) haben sich in der
Musterfeststellungsklage (MFK) doch noch auf einen Vergleich geeinigt. Die rund
260.000 potenziell berechtigten Teilnehmer der Klage sollen insgesamt 830
Millionen Euro erhalten - knapp 3200 Euro pro Fahrzeug. Der Rechtsanwalt Claus
Goldenstein rät den betroffenen Haltern dazu, das Angebot nicht anzunehmen, denn
diese können über den individuellen Klageweg deutlich bessere Konditionen
durchsetzen. Seine Kanzlei Goldenstein & Partner vertritt mehr als 17.800
Mandanten im Dieselskandal und ist in der Sache für den ersten Fall
verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird:
"Mehr als 400.000 Teilnehmer sind in der Musterfeststellungsklage gegen VW
versammelt. Rund 260.000 von ihnen dürften tatsächlich Anspruch auf eine
Entschädigung haben, denn der Vergleich gilt beispielsweise nicht für betroffene
Halter aus dem Ausland, Fahrzeuge, die gar nicht manipuliert wurden oder nach
dem 31.12.2015 erworben wurden. Volkswagen möchte sich gern zeitnah mit allen
berechtigten Teilnehmern auf eine Entschädigung einigen. Der Konzern weiß
nämlich, dass die betroffenen Verbraucher eigentlich deutlich höhere Summen
durchsetzen könnten.
Wer das aktuelle Vergleichsangebot annimmt, muss seinen manipulierten PKW
behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Wir von Goldenstein &
Partner wissen aber, dass die meisten betroffenen Halter ihre manipulierten PKW
gern an VW zurückgeben möchten, da diese auf dem Gebrauchtwagenmarkt massiv an
Wert verloren haben und kaum Abnehmer finden. Das liegt neben dem Skandal selbst
auch an den Fahrverboten in einigen deutschen Städten. Ferner berichten viele
Mandanten von erheblichen Problemen durch das Softwareupdate", erklärt
Goldenstein und führt fort:
MFK-Teilnehmer können insgesamt 4,6 Milliarden Euro durchsetzen
"Tatsächlich haben betroffene Fahrzeughalter die Möglichkeit, das
Vergleichsangebot auszuschlagen und ihre Rechte individuell durchzusetzen.
Nahezu jedes Gericht in Deutschland bewilligt aktuell die Rückgabe von
Dieselskandal-Fahrzeugen an VW. Im Gegenzug muss der Wolfsburger Konzern seine
Kunden mit einer Summe entschädigen, die weit über dem aktuellen Marktwert des
jeweiligen Autos liegt. Im Schnitt setzen wir für unsere Mandanten 17.510 Euro
pro Fahrzeug durch. Insgesamt könnten die anspruchsberechtigten MFK-Teilnehmer
also rund 4,6 Milliarden Euro von Volkswagen erhalten - deutlich mehr, als der
Konzern aktuell zu zahlen bereit ist."
BGH-Urteil im Mai sorgt endgültig für Rechtssicherheit im Abgasskandal
"Hinzu kommt, dass ein Fall unserer Kanzlei am 5. Mai als erstes
Dieselskandal-Verfahren überhaupt von dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
behandelt wird. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet und endgültig für
Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer
verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in
einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.
Volkswagen möchte sich unbedingt noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern
aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern
Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dieses Ziel verfolgte VW bereits seit dem
ersten Tag der Vergleichsgespräche mit dem Verbraucherzentrale-Bundesverband
(vzbv), wie der Verbandsvorstand in aktuellen Interviews berichtete.
Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage
daher, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen.
Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage
eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr
manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene
Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte."
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
So setzen sich die Entschädigungen zusammen
In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus
dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen
Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen
Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich
bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im
Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW
an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de
können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und
beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem
Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/135393/4533407
OTS: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater
Original-Content von: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater, übermittelt durch news aktuell
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