Diesel-Abgasskandal: VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Beratung an
Geschrieben am 28-02-2020 |
Lahr (ots) - In der Musterfeststellungsklage haben sich die Volkswagen AG und
der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv am 28. Februar 2020 auf einen
Millionenvergleich geeinigt. Insgesamt will der Autobauer im Diesel-Abgasskandal
830 Millionen Euro an rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage
ausbezahlen. Die Verbraucher können mit Entschädigungszahlungen zwischen 1.350
Euro und 6.257 Euro rechnen. "Die Kunden haben nun die Chance rasch entschädigt
zu werden. Und das ist der Erfolg in dem Verfahren", sagte Ralph Sauer von der
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Den vom
Vergleich betroffenen Teilnehmern rät Sauer zu einer anwaltlichen Beratung, wenn
das Vergleichsangebot von VW vorliegt. "Denn das Angebot wird nicht für jeden
Betroffenen passen." Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben den
Verbraucherverband in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen VW vertreten. Die Verbraucher-Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal.
Wie sieht der Vergleich mit VW konkret aus?
1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an
Teilnehmer der MFK auszubezahlen.
2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage - so wie es das
Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es
jetzt ohne Umwege Geld.
3. Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote
zwischen 1.350 und 6.257 Euro - je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.
4. Der Vergleich betrifft 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.
5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher,
beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in
Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben
haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dem vzbv und seinen Anwälten
klargemacht, dass diese Fälle vom jeweiligen Einzelfall abhängen und daher nicht
in der MFK allgemeingültig behandelt werden können. Aber auch diesen
Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage einzureichen. Und hier
stehen die Chancen nicht schlecht, von VW Schadensersatz vor Gericht
zugesprochen zu bekommen. Mittlerweile wird VW von 19 Oberlandesgerichten
verurteilt. Am 19. März 2020 verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH über
den Diesel-Abgasskandal von VW, am 5. Mai 2020 dann der Bundesgerichtshof BGH.
Und die Tendenz geht klar zu Gunsten der Verbraucher.
6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die
Teilnehmer der MFK erhalten von VW und dem vzbv in naher Zukunft ein
Informationsschreiben. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im
Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den
Vergleich annehmen können. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist
grundsätzlich nicht möglich.
7. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des Vergleichs
festgeschrieben:
VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von
bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den Verbrauchern
dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die mit dem Dieselskandal vertraut
sind.
Ein Wirtschaftsprüfer überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die
Teilnehmer der MFK aus.
Ein Monitoring-Team überwacht die Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt
Problemfälle.
8. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Verbraucher
ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Jeder sollte
überprüfen, ob eine individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des
Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine
kostenfreie Beratung für die angemeldeten Verbraucher an. Mit unserem
Vergleichsrechner (www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) können die
Verbraucher bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die Verbraucherkanzlei
rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.
9. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn der Vergleich
abgewickelt worden ist. Dann ist das gerichtliche Verfahren beendet.
Wir bewertet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Vergleich?
1. "Der Vergleich ist insbesondere attraktiv für Menschen, die für wenig Geld
ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben. Das ist eine besondere soziale
Komponente. Dies betrifft vor allem die Leute, die sich sonst eine Einzelklage
nicht hätten leisten können", sagte Ralph Sauer.
2. "Der Weg zum Kompromiss ist ein weiter gewesen; doch das Ergebnis zeigt, dass
es sich gelohnt hat", so Sauers Partner Dr. Ralf Stoll. "Die Entschädigung wird
transparent und nachvollziehbar ermittelt und ausbezahlt." Durch den Vergleich
sei das Verfahren erheblich verkürzt worden und ein jahrelanger Rechtsstreit
zulasten der Verbraucher sei durch den Vergleich vermieden worden.
3. Erstmals konnten sich nun Hundertausende Geschädigte gemeinsam gegen einen
Großkonzern wehren. Somit hat sich das Klage-Instrument bewährt, auch wenn noch
viele gesetzliche Nachjustierungen nötig sind", betonte Dr. Ralf Stoll den
rechtsgeschichtlichen Hintergrund der Musterfeststellungsklage.
4. Auch in der aktuellen juristischen Auseinandersetzung im Diesel-Abgasskandal
von VW hat die MFK für Schlagzeilen gesorgt. "Zum allerersten Mal hat ein
Braunschweiger Gericht eine Schadensersatzzahlung gegen den Großkonzern
Volkswagen ernsthaft in Betracht gezogen und somit den Weg für unseren Vergleich
geebnet," freut sich Sauer weiter.
5. Für Ralph Sauer und Ralf Stoll ist besonders wichtig, dass sich der
Volkswagen-Konzern verpflichtet hat, die Kosten für eine anwaltliche
Erstberatung zu übernehmen. So können sich alle in der Musterfeststellungsklage
Registrierten informieren, ob sich der Vergleich für sie in ihrem konkreten
Einzelfall anbietet." "Dass insbesondere die Kontrolle von VW so weitgehend
engmaschig stattfinden wird, ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die
Verbraucher", betont Ralph Sauer.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000
Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im
Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher
beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte
positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die
Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution,
gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph
Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage
gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für
ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4533709
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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