Neuer Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) konterkariert Klimaziele
Geschrieben am 02-03-2020 |
Berlin (ots) - Berechnungen zeigen, dass durch Abschwächungen der Anforderungen
an die Gebäudehülle im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes mit bis zu
20% mehr CO2-Emissionen im Quartier gerechnet werden muss. Dies widerspricht den
Klimaschutzzielen der Bundesregierung immens.
Nach der sogenannten Innovationsklausel (Paragraf 103) kann ein Quartier aus
mehreren Gebäuden bei einer Sanierung gemeinsam die Anforderungen an die
Energieeffizienz erfüllen. Diese Standards sind im Quartier jedoch niedriger als
bei einer Einzelsanierung. Das heißt konkret bei einem Beispiel von zehn
Gebäuden: Wird ein Gebäude im Quartier energieeffizient modernisiert, reicht für
die restlichen neun Gebäude ein erheblich niedrigerer Standard für die
Gebäudehülle aus - mit Abschwächungen bis zu 40 Prozent.
Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW München), dem aus umgesetzten
Sanierungsvorhaben konkrete Daten vorliegen, hat errechnet, dass bei der
Sanierung eines solchen Quartiers aus Ein-/Zweifamilienhäusern über 20% mehr CO2
emittiert werden würden, als bei einer Sanierung aller Gebäude nach
Energieeinsparverordnung (EnEV).
Prof. Dr. Andreas Holm vom FIW München dazu: "Mit Blick auf 2050 ist es
fahrlässig, solche Regelungen in einem Gesetz zu verankern. Das dient vielleicht
der kostengünstigen Sanierung, aber weder den Mietern, die einen schlechten
energetischen Standard bei einer Erhöhung der Energiepreise sofort zu spüren
bekommen, noch dem Klima. Gebäude, die jetzt mehr schlecht als recht saniert
werden, sind nicht zukunftsfähig und erst recht nicht klimaneutral bis 2050."
Der Gebäudesektor spielt eine wesentliche Rolle für die Klimaschutzziele.
Gebäude für 30% der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Dabei
haben nach aktueller Schätzung deutlich über 60% der Gebäude einen
unzureichenden energetischen Standard.
"Diese Aufweichung in der Innovationsklausel ist ein Schritt in die falsche
Richtung und gefährdet die Erfüllung der Klimaziele. So werden Strafzahlungen
Deutschlands immer wahrscheinlicher. Und was daran innovativ sein soll,
erschließt sich mir nicht", so Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des
Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG).
Ohne eine deutliche Anhebung der Sanierungsrate und der Sanierungstiefe bei
Bestandsgebäuden werden die Klimaschutzziele Deutschlands nicht eingehalten
werden können. Das Gebäudeenergiegesetz muss in diesem Punkt dringend
nachgebessert werden.
Hier finden Sie die Kurzstudie des FIW München:
https://buveg.de/politik/#studien
Pressekontakt:
Bundeverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V.
Simone Jost
simone.jost@buveg.de
T. 030 - 310 110 90
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/129349/4534993
OTS: BuVEG - Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle
Original-Content von: BuVEG - Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle, übermittelt durch news aktuell
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