Daimler-Abgasskandal: Mercedes zu Kaufpreiserstattung verurteilt / Schadhaftes Fahrzeug GLK 220 CDI wird zurückgenommen
Geschrieben am 12-03-2020 |
Berlin (ots) - Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in
Rheinland-Pfalz hat die Daimler AG zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags
verurteilt. Der Autobauer muss einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit
Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung zurücknehmen und dem
Kläger, vertreten durch die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, 27.181,72 Euro
nebst Zinsen erstatten.
Geklagt hatte der Besitzer eines Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit der Abgasnorm
Euro 5 und einem Dieselmotor der Baureihe OM651. Aufgrund der unzulässigen
Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die in Testsituationen die Abgasrückführung
mittels einer niedrigeren Kühlmitteltemperatur reduziert, wurde das betreffende
Fahrzeug bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. Außerdem enthält das
Mercedes-Modell ein Thermofenster, das die Wirkung des Abgasrückführungssystems
je nach Außentemperatur verringert, sodass die Stickoxidemissionen erheblich
ansteigen. Diese beiden Arten der unzulässigen Abschalteinrichtung führen dazu,
dass der Mercedes GLK 220 CDI die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte im
Straßenverkehr nicht einhält.
Die Daimler AG hat vor Gericht nicht erklären können, wozu die
Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung im Fahrzeug eingesetzt wird. Das Landgericht
Frankenthal geht daher davon aus, dass der Autohersteller auf Kosten der Umwelt
und der Gesundheit von Menschen den eigenen Umsatz steigern wolle. Dazu habe die
Daimler AG sowohl die Prüfbehörden als auch die Verbraucher getäuscht und die
Schädigung des Kunden in Kauf genommen.
Urteil: Daimler AG handelte vorsätzlich und sittenwidrig
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied im Urteil vom 6. März 2020, dass
die Daimler AG vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt habe, als sie wissentlich
ein Fahrzeug verkauft hat, das die gesetzlich geltenden Grenzwerte für
Stickoxidemissionen nicht einhalten kann. Der Kläger hat demnach ein Fahrzeug
gekauft, das er mit dem Wissen über die unzulässige Abschalteinrichtung nicht
gekauft hätte.
Vom Kaufpreis des Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC in Höhe von 39.000 Euro wurde eine
Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer abgezogen. Dabei
werden Kaufpreis, Kilometerstand bei Kauf sowie aktueller Kilometerstand und
Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs miteinander verrechnet:
[Kaufpreis x (aktueller Kilometerstand - Kilometerstand bei Kauf)] /
Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung
Der klagende Verbraucher erhält damit 27.181,72 Euro nebst Zinsen von der
Daimler AG erstattet und gibt das schadhafte Fahrzeug zurück.
Berufung: Nutzungsentschädigung soll neu berechnet werden
Gemeinsam mit der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN wird der Kläger Berufung
gegen das Urteil einlegen. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung ging das
Landgericht Frankenthal von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern aus
- die mögliche Strecke, die das Fahrzeug während seiner Lebensdauer zurücklegen
könnte. Legt man der Berechnung jedoch eine Gesamtlaufleistung von 300.000
Kilometern zugrunde - ein realistischer Wert für einen Mercedes SUV - ergibt
sich eine noch höhere Entschädigungssumme für den Kunden. In der nächsten
Instanz will die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN dies durchsetzen.
Die Kanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert. Sie erzielte
die ersten vier Urteile gegen die Daimler AG und vertritt heute bundesweit mehr
als 5.000 Verbraucher gegen die Autohersteller im Dieselskandal.
Pressekontakt:
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de http://www.rueden.de
https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4545194
OTS: VON RUEDEN
Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
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