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Etappensieg gegen Volkswagen Bank GmbH beim Oberlandesgericht Koblenz

Geschrieben am 24-03-2020

Hamburg (ots) - Ein Kunde der Volkswagen Bank GmbH hat in einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Koblenz einen bedeutenden Etappensieg erzielt. Mit Vertragsunterlagen vom 16.03.2016 hatte der nunmehr erfolgreiche Kläger einen Finanzierungsvertrag über einen VW Eos mit Dieselmotor geschlossen. Nach fachanwaltlicher Überprüfung bezüglich vorhandener Fehler in den Vertragsunterlagen übte er sein Widerrufsrecht Mitte des Jahres 2018 aus.

Nachdem die Volkswagen Bank vorgerichtlich erklärt hatte, dass ihre Vertragsunterlagen keine Fehler enthielten, reichte der Kläger eine Feststellungsklage beim Landgericht Bad Kreuznach mit dem Inhalt ein, dass festgestellt wird, dass er wegen des Widerrufs keine weiteren Zahlungen auf den Finanzierungsvertrag mehr zu leisten habe. Das Landgericht Bad Kreuznach wies diese Klage erstinstanzlich wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit ab. Vertreten durch HAHN Rechtsanwälte wendete sich der Kläger nunmehr erfolgreich gegen diese Entscheidung des Landgerichts beim zweitinstanzlich zuständigen Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 8 U 1892/19).

"HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Darlehensverträgen wegen Fehler in den Vertragsunterlagen spezialisiert", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen. "Bei den Verträgen der Volkswagen Bank GmbH ist im Rahmen der Prüfung besonders in den Blick zu nehmen, ob die zu zahlenden Zinsen im Vertrag zu hoch ausgewiesen sind", verrät Anwalt Rugen. "In diesen Fällen fehlt es an der Pflichtangabe der korrekten Information über den zu zahlenden Gesamtbetrag, woraus sowohl ein Zinsrückzahlungsanspruch als auch eine vollständige Rückabwicklungsmöglichkeit resultieren können."

HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich einer Zinsüberzahlung und einer Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. "Auf einen Finanzierungsvertrag mit der Volkswagen Bank GmbH zu viel gezahlte Zinsen können auch dann noch zurückgefordert werden, wenn der Finanzierungsvertrag bereits durch die Zahlung aller Raten beendet ist", weiß Rugen. HAHN Rechtsanwälte vertritt weit mehr als tausend Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten nach Widerruf.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4555245
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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