(Registrieren)

OLG Köln bejaht Schadensersatzanspruch gegen den VW-Konzern und spricht erneut deliktische Zinsen zu

Geschrieben am 01-04-2020

Köln (ots) - Die im Abgasskandal spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich kann einen weiteren Erfolg verbuchen. Das OLG Köln bestätigte erneut die Rechtsauffassung der Kölner Anwälte.

In zwei Verfahren wurde nicht nur die VW-Konzern zur Rücknahme der vom Abgasskandal betroffenen PKW und Rückzahlung des Kaufpreises jeweils abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verurteilt - die Kläger erhalten beide zusätzlich noch sogenannte "deliktische Zinsen" (OLG Köln Urteile vom 12.03.2020 und 25.03.2020, Az. 18 U 129/19 und 16 U 177/19).

Im Fall eines im Jahr für 31.080 Euro neu gekauften Seat Alhambra erhält der Kläger für sein Fahrzeug noch 18.453,23 Euro für den Wagen und noch 5.448,08 Euro zusätzlich an Zinsen - ingesamt also knapp 23.900 Euro.

Hätte er sich anstatt einer Einzelklage für dieTeilnahme an der Musterfeststellungsklage entschieden, hätte er lediglich 3.872,00 Euro bekommen und müsste den Wagen weiterfahren.

Der Fahrer eines Golfs, den er im Jahr 2011 gebraucht gekauft hatte, erhält für das Auto noch 7.741,02 Euro und 2.776,96 Euro an Zinsen.

Hier bekäme der Kläger im Rahmen des Vergleichs 8.462 Euro weniger - nämlich nur 2.055 Euro.

"Es lohnt sich also in jedem Fall über eine Einzelklage nachzudenken - notfalls auch mit Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers. Der Geschädigte bekommt direkt nach Einreichung der Klage den von VW akzeptierten Betrag als Vorschuss. Zusätzlich kann er im Rahmen einer Individualklage die Rückzahlung des Kaufpreises plus Zinsen - und eventuell noch mehr erstreiten", so Rechtsanwalt Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich.

In beiden Fällen bejahten die Senate das Vorliegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der Käufer.

Andere Gründe für den Einsatz der Software zur Motorsteuerung als eine Kostensenkung und eine damit verbundene Gewinnmaximierung seien nicht erkennbar. Insbesondere erschließe es sich nicht, warum Volkswagen trotz des Risikos des Verlustes der Zulassung für den Motorentyp EA189 sowie strafrechtlicher Verfolgung eine solche Software in ihren Motoren installiert haben sollte, ohne dass man sich hiervon einen besonderen Nutzen versprochen hätte. Im Hinblick auf das hierfür eingesetzte Mittel, nämlich die Täuschung einer öffentlichen Stelle sowie der potentiellen Kunden in einer immensen Zahl von Fällen, sei dieses Verhalten auch als besonders verwerflich anzusehen.

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.

Weitere Informationen:

http://www.rogertulbrich.de

http://www.auto-rueckabwicklung.de /

Pressekontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: http://www.rogertulbrich.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/119896/4562242
OTS: Rogert & Ulbrich

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

727528

weitere Artikel:
  • Medent AG: Marktführender Anbieter für preiswerten Zahnersatz aus der Schweiz Herisau (ots) - Medent AG: Marktführender Anbieter für preiswerten Zahnersatz aus der Schweiz Heimische Implantate zu fairen Preisen Zahnersatz kann sehr teuer sein - da sind Angebote aus dem Ausland verlockend. Doch es ist nicht notwendig, eine Reise anzutreten, um hochwertigen Zahnersatz zu erhalten, der die Geldbörse nicht allzu sehr belastet. Schweizer Unternehmen und Zahnärzte arbeiten zusammen, damit auch Sie durch preiswerte Implantate Ihre Lebensqualität verbessern können. Was macht ein gutes Zahnimplantat aus? Für Außenseiter mehr...

  • Vorstandswechsel bei SOKA-BAU / Dr. Gerhard Mudrack folgt auf Manfred Purps Wiesbaden (ots) - Dr. Gerhard Mudrack ist seit 01.04.2020 Vorstandsmitglied von SOKA-BAU, der Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZKV). Er übernimmt die Vorstandsfunktion von Manfred Purps. Dr. Gerhard Mudrack ist seit heute Nachfolger von Manfred Purps, der zum 31.03.2020 aus den Diensten von SOKA-BAU ausgeschieden ist. Dr. Gerhard Mudrack zeichnet für die Bereiche Kundenservice I, Finanzen & Risiko, Organisationsmanagement, Personal & Zentrale Dienste, mehr...

  • Zusätzliche Veröffentlichungstermine des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) am 02.04.2020 Wiesbaden (ots) - Zusätzlich zu den in der Wochenvorschau angekündigten Pressemitteilungen veröffentlicht das Statistische Bundesamt zwei weitere Pressemitteilungen: Donnerstag, den 02.04.2020: Nr. 119 "Ausstattungsgrad Deutschlands mit Krankenhaus- und Intensivbetten im internationalen Vergleich, Jahr 2017" (Veröffentlichung um 8.00 Uhr) und Nr. N016 "Importe/Exporte und inländische Produktion von Desinfektionsmitteln, Jahr 2019 und Januar 2020" (Veröffentlichung im Tagesverlauf) +++ Die Veröffentlichungstermine sowie weitere Informationen mehr...

  • Heska Corporation vollzieht Übernahme von scil animal care; neuer Weltmarktführer in der veterinärmedizinischen Point-of-Care-Diagnostik Loveland, Colorado (ots/PRNewswire) - Unternehmen klettert auf Platz 1 und Platz 2 in Schlüsselmärkten und erweitert Reichweite auf 25 Länder Heska Corporation (NASDAQ: HSKA; "Heska" oder das "Unternehmen"), ein Anbieter von fortschrittlichen veterinärmedizinischen Diagnose- und Spezialprodukten, gab heute den Abschluss der Übernahme von scil animal care company GmbH ("scil") von Covetrus, Inc., bekannt. Der Kaufpreis beträgt 110 Mio. $ in bar und die Transaktion unterliegt den üblichen Anpassungen nach Transaktionsabschluss (NASDAQ: CVET; "Covetrus") mehr...

  • Engpässe bei Atemschutzmasken / BG BAU leistet Unterstützung für sicheres Arbeiten Berlin (ots) - Für viele Arbeiten am Bau und bei baunahen Dienstleistungen sind Maßnahmen zum Atemschutz, beispielsweise gegen Staub oder bei der Asbestsanierung, unentbehrlich. Durch den explosionsartig gestiegenen Bedarf aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es zu Engpässen bei der Lieferung benötigter Atemschutzmasken - insbesondere beim Standard FFP2 und FFP3. Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mitteilt, darf das jedoch nicht bedeuten, auf den notwendigen Schutz der Beschäftigten zu verzichten. Daher gibt die BG mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht