Enttäuschend für die Mieter - Kommentar von Isabell Jürgens
Geschrieben am 01-04-2020 |
Berlin (ots) - Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet Bauherren bei Modernisierungen zur Einsparung von Heizenergie. Allerdings gilt auch bei der EnEV das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Als das Amtsgericht Pankow/Weißensee 2015 erstmals einer Mieterin in Deutschland zugestand, unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen abzulehnen, feierten gebeutelte Mieter bundesweit das "Pankower Dämmurteil". Daran knüpfte sich die Hoffnung, dass endlich Schluss ist mit Baumaßnahmen, in deren Folge die Mieten sich oft verdoppeln - während die Heizkosten kaum sinken.
Doch der Jubel war verfrüht. Die 63. Zivilkammer des Berliner Landgerichts hat das Urteil nun in zweiter Instanz gekippt und verkündet, dass die Wirtschaftlichkeit nicht die entscheidende Rolle spielt. Vielmehr komme es darauf an, dass überhaupt Energie eingespart werde - ohne dass diese entsprechend eine Kostenersparnis mit sich bringen muss.
Für alle, die sich von dem Urteil erhofft hatten, dass nun endlich auch eine Rolle spielen muss, was für sie bei der energetischen Sanierung herauskommt, bleibt nur die Enttäuschung. Hier ist der Bund gefordert, für Klarheit zu sorgen und EnEV und Mietrecht so zu überarbeiten, dass die Wirtschaftlichkeit für Mieter und Vermieter gleichermaßen Beachtung findet.
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