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Service-Beitrag: Zahlungsnot durch Corona: So sparen Versicherte jetzt Kosten

Geschrieben am 09-04-2020

München (ots) - Die Corona-Krise versetzt viele Menschen in Zahlungsprobleme. Einige Versicherer reagieren mit Kulanzregeln und Sonderlösungen. Die besten Tipps: So sparen Versicherte jetzt Kosten.

Die Familie, die mit ihrem Einkommen bislang gerade so über die Runden kam. Der Angestellte, der durch Kurzarbeit plötzlich nur noch 60 Prozent seines Gehalts bekommt. Der Selbstständige, den die Zwangsschließungen seiner Existenzgrundlage berauben. Die Corona-Krise bringt unzählige Menschen in eine finanzielle Notlage.

"Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz", sagt Bundes-Arbeitsminister Hubertus Heil zwar. Betroffene müssen ihre Fixkosten wie Miete, Strom und Versicherungen trotz weniger Geld aber weiterhin stemmen. Wie also sparen? Wir zeigen Möglichkeiten, die monatlichen Versicherungskosten jetzt zu minimieren.

Sollte ich meine Versicherungen kündigen?

"Nicht übereilt aussetzen oder gar kündigen", rät die Verbraucherzentrale Lebensversicherungs-Kunden in der aktuellen Situation. Denn gerade Lebensversicherte profitierten meist von deutlich attraktiveren Garantiezinsen, die sie im heutigen Niedrigzinsumfeld kaum mehr bekommen würden. Deshalb gelte: "Diese Verträge sollen im Idealfall helfen, einen finanziell sorgenfreien Lebensabend zu verbringen. Wer diese Verträge nicht fortführt, schafft sich zwar heute Liquidität, muss dafür aber finanzielle Einbußen in der Rentenphase hinnehmen."

Das trifft ebenso auf private Rentenversicherungen zu. "Die Kündigung der Rentenversicherung hat fatale Folgen", schreibt Versicherungsexperte Sebastian Kunkel auf seiner Webseite. Denn die dadurch entstehenden Einbußen ließen sich in der Regel nicht wieder aufholen. Auch steuerliche Vorteile können verloren gehen. Im schlimmsten Fall gerät der Lebensstandard im Alter in Gefahr. "Die Kündigung der privaten Altersvorsorge ist die schlechteste Lösung", warnt auch das Verbraucherportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt: Kündigungen sollten das letzte Mittel sein. Experten gehen davon aus, dass Berufsunfähigkeit als Folge der Corona-Krise sogar zunimmt - man denke zum Beispiel an die psychischen Folgen der Krise. Wer seine BU jetzt kündigt, weiß nicht, ob er es noch einmal durch die Gesundheitsprüfung schafft - geschweige denn zu den aktuellen Konditionen. Das Risiko den so wichtigen BU-Schutz unwiederbringlich zu verlieren, ist real.

Und auch im Bereich der Sachversicherungen ist eine Kündigung nicht empfehlenswert. Denn wer jetzt kündigt, verliert seinen Versicherungsschutz. Schäden passieren auch in der Krise. Gerade "existenzielle Absicherungen wie die Haftpflichtversicherung sollten nicht leichtfertig infrage gestellt werden", rät Finanzexperte Carsten Herz im Handelsblatt.

Viele Versicherer haben den Ernst der Lage erkannt und unterstützen ihre Kunden mit verschiedenen Sonder- und Kulanzregelungen. "Mit den Hilfsangeboten zeigen wir unseren Kunden und Partnern, dass sie in dieser schweren Zeit auf uns zählen können", kommentiert Martin Gräfer, Vorstand der Versicherung die Bayerische, das Corona-Aktionsprogramm der Versicherungsgruppe. Durch die Sondermaßnahmen können Versicherte mit Zahlungsproblemen ihre Fixkosten teils erheblich senken - und bleiben somit auch während der Krise abgesichert.

Diese Regelungen helfen Kunden durch die Krise:

Versicherungsbeiträge stunden

"Viele Versicherungsgesellschaften bietet Lösungen an, wie etwa die Stundung der Beiträge", schreibt Finanzexperte Horst Biallo. Eine Stundung bedeutet, dass Versicherte ihre Prämie erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen müssen, der Versicherungsschutz aber fortbesteht.

In der Altersvorsorge ist auch eine Verrechnung der gestundeten Beiträge auf die Restlaufzeit möglich. Einige Versicherer haben die Zeiträume für Zahlungsaufschübe aufgrund der Corona-Krise bereits ausgeweitet.

Befristete Beitragsfreistellungen

Im Gegensatz zu einer Stundung müssen Versicherte ihre Beiträge bei einer temporären Beitragsfreistellung nicht unmittelbar nachzahlen. Der Vorteil im Bereich Lebensversicherungen: "Bei einer Beitragsfreistellung bleibt die beitragsfreie Versicherungssumme beim Versicherer erhalten und wird bis zum Laufzeitende weiterhin verzinst", schreibt das Verbraucherforum. Statt einer Nachzahlung der nicht bezahlten Summe verlängert sich die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages um die Zeit der Beitragsfreistellung.

Bei Sachversicherungen liegt ein Nachteil darin, dass während der Beitragsfreistellung meist kein Versicherungsschutz besteht. Doch auch hier zeigen sich manche Versicherer in der Krise kulant und bieten Einmalleistungen im Schadenfall. "Uns ist es wichtig Kunden in dieser speziellen Situation nicht allein zu lassen", sagt Vorstand Martin Gräfer von der Bayerischen. "Deswegen haben wir uns zu einer Kulanzregel entschlossen und zahlen unseren Kunden auch während einer Corona-bedingten Beitragsfreistellung im Schadenfall eine Entschädigung".

Versicherungsbeginn verlegen

Einige Versicherer ermöglichen Kunden auch, den Start ihres Versicherungsvertrages nach hinten zu verlegen.

So können Versicherte den Beginn ihrer Versicherung beispielsweise um ein halbes Jahr in die Zukunft verschieben. Das erweitert den finanziellen Spielraum für die ersten Monate der Krise.

Beiträge sparen durch Anpassung der Versicherungsleistungen

Im Bereich Lebensversicherung, BU oder Rentenversicherung bieten einige Versicherer die Option, die Monatsbeiträge durch die Herabsetzung der Versicherungssumme zu reduzieren.

Das gilt auch für Sachversicherungen. Denkbar ist der - vorübergehende - Wechsel von einem Premium-Tarif in die manchmal deutlich günstigere Standard-Variante. Oder die Eigenbeteiligung erhöhen.

Wie Versicherte ihre Kosten jetzt am besten minimieren, hängt immer von der individuellen Situation und den jeweiligen Versicherungsverträgen ab. Konkrete Informationen zu Corona-Sonderregelungen stellen die Versicherer auf ihren Webseiten zur Verfügung. Und natürlich unbedingt den persönlichen Versicherungsvermittler bei konkreten Fragen kontaktieren.

Pressekontakt:

Pressestelle der Unternehmensgruppe die Bayerische
Wolfgang Zdral, Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München,
Telefon (089) 6787-8258, Telefax (089) 6787-718258
E-Mail: presse@diebayerische.de, Internet: http://www.diebayerische.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/36847/4568214
OTS: die Bayerische

Original-Content von: die Bayerische, übermittelt durch news aktuell


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