(Registrieren)

"Wir gewährleisten Sicherheit" (FOTO)

Geschrieben am 16-04-2020

Bentwisch (ots) - Der adcada.money Hypozins hat hinsichtlich der Abwicklung der Sicherheitenbestellung zu einem Verstoss gegen das Aufsichtsrecht geführt. Betroffen sind hierbei aber nur Verträge bis Anfang 2019, die adcada GmbH vertreibt bereits seit Anfang 2019 selbst keine Hypozinsverträge mehr in Deutschland.

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat der adcada GmbH mit Bescheid v. 09.03.2020 aufgegeben, die insoweit angenommenen Gelder - d.h. nur in den betroffenen Fällen - jeweils per Überweisung an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Ausgangslage

Seit über drei Jahren ist die ADCADA Group ein bewährter Partner in Sachen innovative Anlageformen. Bei https://adcada.money/ werden Anlagen durch Laufzeiten ab nur einem Jahr sowie quartalsweise Zinsausschüttungen ausgezeichnet. Vergleichbar sichere Anlagemöglichkeiten bei guter Verzinsung suchen europaweit nach wie vor ihresgleichen.

Mit den Geldanlagen von adcada.money können Investoren zwischen der renditenstarken Unternehmensanlage, dem Festzins, und der sicherheitsbetonten Immobilienanlage, dem Hypozins, wählen. Beide Formen sind zu 100 % erstrangig . Die Stärke des Festzinses liegt klar in seinen hohen Zinsen von 5 % bis 8 % im Jahr. Beim Hypozins erhält der Anleger darüber hinaus Sicherheiten in Form einer amtlichen Eintragung einer erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch von einer der ADCADA Bestandsimmobilien. Die Immobilien, auf denen diese Anlage grundsätzlich beruht, gehören ADCADA bereits zu 100 Prozent; Investitionen erfolgen nicht in den Bau eines Gebäudes.

Der Fehler

Bei der Abwicklung der Immobilienanlagen (Hypozins) wurde ein formaler Fehler gemacht, der nun von der BaFin geahndet wurde. Es geht dabei um die amtlichen Eintragungen einer erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch, was die BaFin grundsätzlich anerkennt.

Voraussetzung ist - jedenfalls nach Auffassung der BaFin - hierbei allerdings, dass die banküblichen Sicherheiten "Zug-um-Zug" also sehr zeitnah nach Annahme der entsprechenden Beträge gewährt werden, was hier in den betroffenen Fällen im Zuge des "Handlings" der entsprechenden Verträge nicht erfolgt ist.

Die entsprechenden Anleger haben aber gleichwohl sämtliche anstehenden Auszahlungen ordnungsgemäß erhalten, lediglich die nach Auffassung der BaFin nicht ordnungsgemäß erfolgte Sicherheitenbestellung wird von dort aus bemängelt.

Die Anlageform und der gesamte Vertrag an sich sind hingegen selbst nach Auffassung der BaFin als solches rechtlich zulässig und einwandfrei, nur die Form der Abwicklung/Sicherheitenbestellung als solche wird durch die BaFin bemängelt, zumal hier sowohl in zeitlicher Hinsicht, der Emittentin sowie dem Vertragstyp nach nur eine Auseinandersetzung mit der Bafin in Teilen stattfindet, ausdrücklich also etwa nicht das gesamte Tätigkeitsfeld der ADCADA Unternehmensgruppe berührt ist. Der Bescheid richtet sich also - mit den genannten Einschränkungen - nur an die adcada GmbH.

Die Reaktion

Selbstverständlich wurden durch die adcada GmbH gegen den Bescheid der BaFin bereits sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergriffen und umfassend begründet.

Die Entscheidung des Gerichts als neutrale Stelle bleibt daher zunächst abzuwarten.

Die BaFin selbst stellt klar, dass der Bescheid zwar erlassen wurde, durch die eingelegten Rechtsmittel aber eben gerade nicht bestandskräftig ist, zumal die BaFin aufgrund der umfangreichen Rechtsmittelbegründung die aufgegebene Frist zur Stellungnahme inzwischen sogar schon hat verlängern müssen, sich also mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung und Erwiderung auf das vertiefte Vorbringen seitens ADCADA offensichtlich sehr schwer tut.

Die ADCADA Group hat aus dem in Rede stehenden Verstoss aber selbstverständlich ihre Lehren gezogen und achtet nun penibel genau darauf, dass die formellen Handhabungen strikt eingehalten werden.

"Die Abwicklungen rund um die Immobilienanlagen sind nicht ideal verlaufen", sagt ADCADA CEO Benjamin Kühn. "Für unsere Anleger und selbstverständlich auch für die BaFin soll es keine Phase der Unsicherheit mehr geben. Wir nehmen die Verpflichtungen gegenüber unseren Anlegern sehr ernst. Zug um Zug halten wir nun die erforderliche Reihenfolge der Abwicklungen ein, um unseren Anlegern jegliche Sicherheit zu gewährleisten."

Mit dem Hypozins 2.0. wird nun eine neue Marschroute vorgegeben, welche die Durchsetzbarkeit der Transparenz gewährleistet.

Rechtsanwalt Thomas Arndt betont: "Die Hypozins-Verträge durch adcada.money gehören weiterhin zu den sichersten Anlageprodukten in diesem Bereich am deutschen Markt - sie sind insolvenzsicher und rechtlich einwandfrei und erfüllen als solche jegliche Anforderungen der BaFin. "

"Die Hypozins-Verträge durch adcada.money gehören weiterhin zu den sichersten Anlageprodukten in diesem Bereich am deutschen Markt - sie sind insolvenzsicher und rechtlich einwandfrei und erfüllen als solche jegliche Anforderungen der BaFin. Aus den Fehlern der Vergangenheit bei der Abwicklung der Sicherheitenbestellung hat ADCADA gelernt. "

Rechtsanwalt Thomas Arndt.

"Zug um Zug halten wir künftig in allen Fällen die erforderliche Reihenfolge der Abwicklungen und die unverzügliche Sicherheitenbestellung ein, um unseren Anlegern jegliche Sicherheit zu gewährleisten."

CEO Benjamin Kühn

Pressekontakt:

adcada GmbH
Heydeweg 5
18182 Bentwisch
Deutschland
T: +49-381-202 775 00
E: presse@adcada.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/130968/4572757
OTS: adcada GmbH

Original-Content von: adcada GmbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

729359

weitere Artikel:
  • Refinitiv Lipper Fund Awards: "Berenberg-1590-Aktien Mittelstand" bester deutscher Nebenwertefonds Hamburg/Frankfurt (ots) - Die Fondsratingagentur Refinitiv Lipper hat den von Andreas Strobl gemanagten Fonds "Berenberg-1590-Aktien Mittelstand" aufgrund seiner herausragenden Performance über drei Jahre als besten Fonds in der Kategorie "Deutsche Nebenwerte" (Equity German Small & Mid Cap) europaweit ausgezeichnet. Die Refinitiv Lipper Fund Awards zählen seit mehr als drei Jahrzehnten zu den wichtigsten Auszeichnungen in der Finanzbranche. Die Ratingagentur zeichnet in mehr als 15 Ländern die besten Fonds aus, wobei der Schwerpunkt auf mehr...

  • EANS-Adhoc: Wiener Privatbank SE / Einbehalt der Dividende 2019; unterjähriger Ergebnisrückgang, jedoch positives Ergebnis für Geschäftsjahr 2020 erwartet - Hauptversammlung in den Herbst verlegt ------------------ Gewinnprognose/Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen 16.04.2020 Wien - Der Vorstand der Wiener Privatbank SE hat heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende auszuschütten; die Bank trägt damit den Empfehlungen der Europäischen Zentralbank (EZB) und der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) aufgrund der COVID 19 Pandemie Rechnung. Die Wiener Privatbank SE wird durch Thesaurierung des Bilanzgewinnes 2019 ihre solide Eigenmittelausstattung (18,05 % per 31.12.2019) mehr...

  • DEVK startet digitale Versicherungsberatung in den Sparda-Banken (FOTO) Köln (ots) - Kunden der Sparda-Banken kommen auch bei Versicherungsfragen gerne in die Bankfiliale. Wegen der Corona-Krise sind aber viele geschlossen. Gemeinsam mit der DEVK hat das Fintech moneymeets eine Software entwickelt, mit der sich Versicherte jetzt online beraten lassen können. Als erste bietet die Sparda-Bank West ihren Kunden diesen neuen Service an. Eigentlich sollte der digitale Versicherungsmanager erst im Frühsommer eingeführt werden. Angesichts der Corona-Pandemie hat die DEVK die Umsetzung beschleunigt. Ab sofort können Kunden mehr...

  • EANS-Adhoc: Flughafen Wien AG / FWAG responds to crisis with extensive savings & liquidity protection programme; AGM 2020 is rescheduled, proposal f. distribution of profits no longer provides f. ------------------ Disclosure of inside information pursuant to Article 17 Market Abuse Regulation (MAR) Dividend Announcements/Distribution/Annual & Special Corporate Meetings/Insider (ad hoc) press release 17.04.2020 Vienna Airport - Ad hoc press release / Flughafen Wien AG: Flughafen Wien AG responds to COVID-19 crisis with an extensive savings and liquidity protection programme The company reschedules the annual general meeting 2020 to 4 September 2020, the proposal for distribution of profits no longer provides for a dividend mehr...

  • paydirekt hilft Händlern und streicht Gebühren Frankfurt am Main (ots) - Mit Beginn des Lockdowns ist vielen erst richtig klar geworden, wie wichtig der Online-Handel ist. Für viele Güter des täglichen Bedarfs ist die Online-Bestellung häufig die einzige Einkaufsmöglichkeit - nicht nur bei etablierten Online-Shops, sondern auch bei lokalen Händlern, die jetzt verstärkt "online" gehen. Jetzt, in der Corona-Krise, will paydirekt dem Handel helfen und streicht die Transaktionsentgelte, und zwar von April bis Juni 2020. Möglich machen dies die rund 1.400 Banken und Sparkassen, die hinter paydirekt mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht