Pandemie-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Geschrieben am 22-04-2020 |
Hamburg (ots) - Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen.
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:
- Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft - Obligatorisches Haarewaschen im Salon - Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen - Abschaffung von Wartezonen - Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde - Optimierte Lüftung - Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen.
Aktuelle Infos online und per Telefon
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Friseurbetriebe ist auf http://www.bgw-online.de/corona zu finden. Auf ihrer Infoseite für Versicherte veröffentlicht die BGW zeitnah aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie.
Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr und Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse . Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.
Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp neun Millionen Versicherte in mehr als 656.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Mareike Berger
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/77149/4577595
OTS: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspfle
ge
Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell
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