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TÜV Rheinland: Neustart nur mit Corona-optimiertem Arbeitsschutzkonzept / Umsetzung der Arbeitsschutzstandards in den Einrichtungshäusern der porta Unternehmensgruppe

Geschrieben am 04-05-2020

Köln (ots) - Geschäfte, Möbelhäuser und Elektromärkte dürfen öffnen, Betriebe nehmen die Produktion wieder auf - für sie alle gilt: Der Infektionsschutz für die Beschäftigten muss erhöhten Ansprüchen genügen und der normale Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterhin erfüllt werden. Den Rahmen für die erweiterten Schutzmaßnahmen steckt der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums ab. Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und die Kontrolle zu überwachen. Dabei sind die Lösungen so individuell wie die Unternehmen: Gilt es in einem Produktionsbetrieb die Schichtpläne zu entzerren und den Kontakt der Mitarbeitenden zu minimieren, stellen sich in einem Verkaufshaus andere Herausforderungen: Wie können die Kundenströme geleitet werden, um den Mindestabstand zu wahren? Wie werden Einrichtungsberater, Kassiererinnen und Lieferanten geschützt?

Einführung der Arbeitsschutzstandards in porta-Einrichtungshäusern

Die porta Unternehmensgruppe hat ein Konzept für die Wiedereröffnung ihrer Möbelhäuser entwickelt. Ein interdisziplinäres Team vom TÜV Rheinland aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit hat die zugehörige Dokumentation mit den Vorgaben des Ministeriums abgeglichen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Unternehmens optimierten sie die Maßnahmen, um die neuen Arbeitsschutzstandards noch besser zu erfüllen. Im zweiten Schritt betrachteten die Experten die Umsetzung des Konzeptes vor Ort in einem porta-Einrichtungshaus und einem SB-Möbel Boss Markt in Frechen. Dabei zeigte sich, an welchen Punkten die übergreifenden Planungen an die Bedingungen der einzelnen Standorte individuell angepasst werden mussten. Im nächsten Schritt werden die umgesetzten Maßnahmen nach einigen Wochen Erprobung in der Praxis erneut bewertet. "Unsere Experten haben für den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen detaillierten Leitfaden entwickelt, um Unternehmen bei der aufwändigen Implementierung der strengen Auflagen zu beraten und zu unterstützen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir mit unserer Expertise die Einrichtungshäuser und Möbelmärkte der porta Unternehmensgruppe als einen der ersten Kunden bei der erfolgreichen Umsetzung begleiten können", resümiert Norbert Wieneke, Geschäftsfeldleiter Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Arbeitsschutz in Corona-Zeiten ist mehr als Hygiene

Die Vorgaben des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards umfassen persönliche, organisatorische und bauliche Hygienemaßnahmen sowie die dazugehörigen Unterweisungen. Sie gehen mit Angeboten für die betriebsärztliche und psychologische Beratung der Mitarbeitenden sowie von Risikogruppen einher und noch deutlich darüber hinaus. Zudem liegt es auch in der Verantwortung des Arbeitgebers, Corona-Verdachtsfälle unter Mitarbeitenden zu identifizieren und im Falle einer erkannten Infektion eine Routine zur Pandemievorsorge im Unternehmen zu etablieren. Um dieser umfassenden Aufgabenstellung gerecht zu werden, sind Fachkenntnisse von Arbeitsmedizinern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebspsychologen und Gesundheitsexperten notwendig. In den interdisziplinären Teams von TÜV Rheinland arbeiten diese Experten bereits erfolgreich zusammen und setzen branchenübergreifende Projekte für ihre Kunden um.

Weitere Informationen unter http://www.tuv.com/backtowork bei TÜV Rheinland.

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