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Datenschutz in der Corona-Krise: Warum sich Unternehmen gerade jetzt beraten lassen sollten

Geschrieben am 13-05-2020

Hamburg (ots) - Einen besseren Zeitpunkt für eine Datenschutz-Beratung kann es kaum geben: Seit Anfang April fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) "konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen" mit bis zu 4.000 Euro. Diese Förderung können Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Anspruch nehmen. Der passende Berater ist schnell gefunden: Die Deutsche Datenschutz Consult berät mittelständische Unternehmen zur Frage, wie sie die interne Digitalisierung im Rahmen der Corona-Pandemie datenschutzgerecht umsetzen, um Haftungs- und Bußgeldrisiken zu senken.

Durch Corona wird der Datenschutz nicht außer Kraft gesetzt

Die Corona-Pandemie zwingt viele Unternehmen dazu, die interne Digitalisierung massiv voranzutreiben und Arbeitsprozesse anzupassen, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können. Dies bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich: Es müssen zum Beispiel Infrastrukturen geschaffen werden, damit Mitarbeiter von zu Hause arbeiten können. Dazu gehören auch die Bereitstellung und die Nutzung von Videokonferenz-Systemen, um sich weiterhin austauschen zu können. Die Corona-Krise führt somit dazu, dass immer mehr Daten elektronisch gespeichert, leichter verfügbar und schneller geteilt werden können. Umso wichtiger ist es, von Anfang an Datenschutzvorgaben einzuhalten. "Wenn Unternehmen jetzt sorgfältig auf eine datenschutzgerechte Umsetzung der Digitalisierung achten, senken sie nicht nur Haftungs- und Bußgeldrisiken, sondern nehmen die Krise auch zum Anlass, die Unternehmensentwicklung nachhaltig voranzutreiben", sagt Oliver Siernicki, Geschäftsführer der Deutschen Datenschutz Consult. Denn in vielen Fällen würden sich neue Prozesse im Laufe der Krise dauerhaft etablieren.

Datenschutzberatung mit Schwerpunkt Corona

Die Deutsche Datenschutz Consult GmbH (DDSC) mit Sitz in Hamburg berät Arbeitgeber hinsichtlich der Frage, welche wesentlichen datenschutzrechtlichen Aspekte sie in der Corona-Krise berücksichtigen sollten, und zeigt pragmatische Lösungsansätze und Stolperfallen auf. Ein besonderer Vorteil: Beratungsleistungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro werden aktuell durch die BAFA gefördert. Das heißt: Der Kunde muss nichts zahlen und auch nicht in Vorkasse gehen, da die DDSC mit der BAFA direkt abrechnet.

Beim Thema Homeoffice empfehlen die Datenschutzexperten, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten auch bei der Arbeit von zu Hause aus ausreichend geschützt sind. Das kann beispielsweise über die Bereitstellung einer Terminal-Server-Infrastruktur oder vorkonfigurierter Arbeitsgeräte geschehen - aber auch wenn die Mitarbeiter auf eigene Geräte zurückgreifen müssen, können per Richtlinie etwa dedizierte Arbeits-Accounts mit verschlüsselter Dateiablage und sicherem Passwort vorgegeben werden. Die Maßnahmen sind in jedem Einzelfall so auszuwählen, dass ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist.

Ausreichendes Niveau von Vertraulichkeit bei der Nutzung von Videokonferenz-Systemen

Bei der Auswahl eines Videokonferenz-Systems sollte neben der Zuverlässigkeit und Performance der Lösung vor allem überprüft werden, welches Maß an Vertraulichkeit der geplante Einsatz erfordert und welches Niveau an Vertraulichkeit der Dienstleister bereitstellt - wichtig ist hier beispielsweise, ob eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgt. Auch die Frage, wo der Serverstandort liegt, ist von Bedeutung. In der Regel handelt es sich zudem um eine Auftragsverarbeitung, sodass der Vorgang über einen entsprechenden Vertrag zu dokumentieren ist. Ist der passende Dienstleister gefunden, sind Vorgaben zu formulieren, an die sich Mitarbeiter bei der Nutzung des Videokonferenzsystems zu halten haben.

Besteht die Gefahr, dass sich das Coronavirus am Arbeitsplatz verbreitet - zum Beispiel,wenn ein direkter persönlicher Austausch der Mitarbeiter erforderlich ist -, kann dies den Arbeitgeber berechtigen, Corona-Erkrankungen zu erfassen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Belange der Betroffenen gewahrt werden, da es sich um sensible Gesundheitsdaten handelt. Es gilt der Vorsatz der Verhältnismäßigkeit. Und die erhobenen Daten müssen vertraulich behandelt und ausschließlich zweckgebunden verarbeitet werden. Sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, sind die Daten außerdem unverzüglich zu löschen.

Über die Deutsche Datenschutz Consult

Die Deutsche Datenschutz Consult ist ein Partner für den Mittelstand und unterstützt Unternehmer in ganz Deutschland dabei, die Vorgaben zum Datenschutz gesetzeskonform umzusetzen - auch in besonderen Zeiten wie der Corona-Krise. Der Einsatz eines Datenschutz-Management-Portals ermöglicht eine schnellere Bearbeitung mit weniger Personalaufwand zu geringeren Kosten.

Pressekontakt:

Deutsche Datenschutz Consult GmbH
Stresemannstraße 29
22769 Hamburg
Telefon: 040 / 228 6070 403
E-Mail: kontakt@ddsc.de
Internet: http://www.ddsc.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/130569/4595682
OTS: Deutsche Datenschutz Consult

Original-Content von: Deutsche Datenschutz Consult, übermittelt durch news aktuell


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