Einseitig / Kommentar von Karl Schlieker zu Gutscheinen für abgesagte Veranstaltungen
Geschrieben am 13-05-2020 |
Mainz (ots) - Die Corona-Krise hat den Veranstaltern die Existenzgrundlage entzogen. Viele Konzerttourneen, Theateraufführungen oder Ausstellungen wurden vorfinanziert. Gleichzeitig laufen die Kosten für Miete und Angestellte der Veranstalter vor Ort weiter, obwohl seit Wochen kein Geld in die Kassen kommt. Die Lage ist prekär. Nicht nur der Kultur droht ein Kahlschlag. Die Verpflichtung, für bereits gekaufte Eintrittskarten Geld zu erstatten, könnte besonders für kleine Veranstalter die Lage weiter zuspitzen. Das alles ist ein düsterer Ausblick. Aber der Verbraucher darf dafür nicht in Haftung genommen werden. Denn unter Umständen ist der Konzert- oder Theatergänger selbst von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen und auf das Geld angewiesen. Die Lasten der Corona-Krise dürfen nicht einseitig den Verbrauchern aufgebürdet werden. Ohnehin steht die Regelung verfassungsrechtlich auf schwachen Füßen, bedeutet sie doch einen nachträglichen Eingriff in Vertrags- und Eigentumsrechte. Aus diesen Gründen wurde bereits die Gutscheinregelung für die Reisebranche von der EU blockiert. Die Rechtsprinzipien sind bei Veranstaltungen nicht anders als bei Reisen. Sinnvoller wäre eine freiwillige Gutscheinlösung, die mit einem Sicherungsfonds für Insolvenzen verbunden wird. Veranstalter könnten Gutscheine zudem mit Vorkaufsrechten bei begehrten Konzerten der Zukunft belohnen. Für die Veranstalter müssen gleichzeitig finanzielle Hilfen zur Überbrückung der akuten Krise bereitgestellt werden. Der Verbraucher ist dafür aber der falsche Adressat.
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