Abgasskandal: Landgericht Bonn spricht der Stadt Bonn 470.000 Euro Schadenersatz wegen Dieselmanipulation zu
Geschrieben am 20-05-2020 |
Köln (ots) - 27 VW-Dieselfahrzeuge aus dem Fuhrpark der Stadt Bonn wurden mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Deshalb hatte die Kommune den Autohersteller auf Zahlung von rund 678.000 Euro verklagt. Das Landgericht Bonn hat dieser Klage jetzt weitgehend stattgegeben und VW zum Ersatz des Kaufpreises zuzüglich deliktischer Zinsen verurteilt.
Den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in 27 VW Diesel-Pkw des Fuhrparks der Stadt Bonn wertete das Landgericht Bonn klar als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB (20.05.2020, Az. 1 O 481/18). Deshalb muss der Automobilhersteller der Kommune nun den Kaufpreis der Fahrzeuge zuzüglich deliktischer Zinsen erstatten. Davon wird allerdings eine Nutzungsentschädigung für die bisherige Laufleistung der Fahrzeuge abgezogen. Insgesamt wurde VW zu einer Schadenersatzzahlung von rund 469.120 Euro verurteilt. Im Gegenzug muss die Stadt die Fahrzeuge zurückgeben.
Klägeranwalt Tobias Ulbrich von Rogert & Ulbrich, der führenden Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal, ist mit diesem Urteil grundsätzlich sehr zufrieden: "Wir begrüßen es, dass das Landgericht Bonn die Sittenwidrigkeit der Verbrauchertäuschung durch die Abgasmanipulation klar herausgestellt hat. Auch die Tatsache, dass das Landgericht der Stadt Bonn die deliktischen Zinsen zugesprochen hat, sehen wir sehr positiv. Das entspricht einigen Entscheidungen, die wir bereits erstritten hatten."
Ursprüngliche Schadenersatzforderung: 678.000 Euro
Ursprünglich hatte die Stadt Bonn eine Entschädigung von mehr als 678.000 Euro zuzüglich deliktischer Zinsen verlangt. Dieser Forderung ist 1. Zivilkammer des Landgerichts zum größten Teil nachgekommen. Nicht anerkannt wurden Kosten für Umrüstung und Leasing, die laut Gericht auch bei anderen Fahrzeugen ohnehin angefallen wären. "Die Entscheidung, die Ausgaben für Umrüstung und Leasing als 'Ohnehinkosten' zu betrachten, sehen wir als fraglich an. Diesen Punkt werden wir genau prüfen, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt",erklärt Verbraucherschutzanwalt Tobias Ulbrich.
Viele Kommunen vom Abgasskandal betroffen.
"Eigentlich", so Tobias Ulbrich, "hätte die Klage der Stadt Bonn Schule machen müssen. Denn das Verfahren hat deutlich gezeigt, dass im Abgasskandal nicht nur Privatleute, sondern auch Kommunen geschädigt wurden. Umso unverständlicher ist es aus unserer Sicht, dass nicht mehr Städte und Gemeinden Schadenersatzansprüche durchgesetzt haben, obwohl das Thema seit Jahren virulent ist. Jetzt ist die Frist dafür abgelaufen - und am Ende wird der Steuerzahler in diesen Gebietskörperschaften für den Schaden aufkommen müssen."
Über Rogert & Ulbrich
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.
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