Klartext aus Karlsruhe
Geschrieben am 26-05-2020 |
Frankfurt (ots) - Ein Blick in die Mitteilung aus Karlsruhe zeigt: Es ist kompliziert, einen einfachen Grundsatz anzuwenden. Bei Scheidungen, so die simple Regel, werden die Rentenansprüche geteilt. Wer vor allem unentgeltlich für Kinder und Haushalt gesorgt hat - meistens die Frau -, soll für die Trennung nicht mit Armut bezahlen, während der Mann die Ansprüche aus Erwerbsarbeit einstreicht. Das ist gerecht und wertet die Sorgearbeit auf. Aber in der Praxis kommt manchmal doch etwas anderes heraus, und hier spricht Karlsruhe Klartext: Das Urteil zu den Betriebsrenten verleiht den Regeln ein Stück vom Glanz des Grundgesetzes. Allen Berechnungskriterien muss ein weiteres durch die Familiengerichte beigefügt werden: Die Schlechterstellung einer Seite, meistens der Frau, hat Grenzen. Das löst nicht das Problem der ungleichen Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Gesellschaft. Aber es setzt ein Zeichen, dass diese Ungerechtigkeit nicht hinzunehmen ist. Gut so! Der Rest ist Sache der Politik.
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