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Anwalt kommentiert heutiges lang erwartetes BGH-Urteil: "Cookie-Entscheidung sorgt für einheitliche Regeln"

Geschrieben am 28-05-2020

Berlin (ots) - BGH entscheidet im Cookie-Verfahren über Anforderungen an die Einwilligung zum Setzen von Cookies. Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Online-Gewinnspielveranstalter geklagt. Der Streit über voreingestellte Häkchen und aktives Ankreuzen von Einwilligungsfeldern zog sich bis zum EuGH.

Der auf Datenschutz und IT-Sicherheit spezialisierte Rechtsanwalt Carsten Kociok von der internationalen Kanzlei Greenberg Traurig Germany betont:

"Die heutige Entscheidung hat weitere Klarheit auf einem äußerst unklaren Gebiet gebracht. Was aufgrund der Sonderregelungen im deutschen Telemediengesetz lange Zeit umstritten war, hat der BGH nun durch Übernahme der EuGH Rechtsprechung geklärt. Entsprechend müssen Nutzer auch in Deutschland bei zahlreichen Cookies ausdrücklich ihre Zustimmung erklären."

Über Greenberg Traurig

Greenberg Traurig ist eine führende internationale Transaktionskanzlei an weltweit 41 Standorten. In Deutschland beraten rund 70 Anwälte schwerpunktmäßig Transaktionen in den Branchen Immobilien, Technologie und Telekommunikation, Medien und Entertainment sowie Infrastruktur.

Die Kanzlei zeichnet sich durch ihren integrierten Beratungsansatz aus, der juristische Kompetenz mit umfassenden Branchenkenntnissen verbindet. Dafür werden die Anwälte von führenden Anwaltsverzeichnissen regelmäßig empfohlen. Das vom Handelsblatt veröffentlichte "Best Lawyers Ranking" zeichnete das Team 2019 erneut mit dem Qualitätssiegel "Deutschlands beste Anwälte" aus.

Greenberg Traurig wurde 1967 in den USA gegründet. Weltweit beraten 2200 Anwälte in den USA, Europa, Asien und Lateinamerika innovative Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.gtlaw.de (https://gtlawinfo.com/collect /click.aspx?u=cFRoeUNQRVc4M1F4Z1p1Q2tMS2RTLytsUFg0b2wvRVJMMUg2RHpUQ1VKMXBKak1JRX pzdGhYNXRMOUo0U1BiZ29ER21lQkdXZVBkQmx1UVVkZ1FqczNmOTFzSjdiUWor&rh=ff005e7026f951 ee35495747504db539bb3f9f08) .

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Pressekontakt:

Greenberg Traurig Germany
Karen Schubert
Media and Communications Specialist
karen.schubert@gtlaw.com
+49 30 7001 71 125

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/144654/4608210
OTS: Greenberg Traurig Germany

Original-Content von: Greenberg Traurig Germany, übermittelt durch news aktuell


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