DLA Piper-Studie zu virtuellen Verhandlungen im Zuge von COVID-19 mit positivem Fazit
Geschrieben am 29-05-2020 |
Hamburg (ots) - DLA Piper hat eine empirische Studie zu virtuellen Gerichtsverhandlungen durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt vorliegen: Die im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen gegen COVID-19 immer häufiger wahrgenommene prozessuale Option, Gerichtsverhandlungen auch im Wege der Videokonferenz abzuhalten, stößt auf breite Zustimmung. Allerdings sind noch - insbesondere technisch bedingte - Kinderkrankheiten zu überstehen, auch bedarf es einer speziellen Vorbereitung auf diese ungewohnte Prozesssituation.
Die restriktiven Maßnahmen im Zuge der Coronakrise stellten und stellen auch die Justiz vor Herausforderungen. Verhandlungen wurden zunächst verschoben, nun werden sie vermehrt vom Gerichtssaal in den virtuellen Raum verlagert. DLA Piper hat in seinem globalen Netzwerk 150 Partner zu ihren diesbezüglichen Erfahrungen befragt, die sich grundsätzlich zufrieden zeigten.
Alle Umfrageteilnehmer sahen die Autorität des jeweiligen Gerichts gewährleistet. 86 Prozent der Befragten befanden die eingesetzten Software-Lösungen für zufriedenstellend. Zoom ist derzeit die meistverwendete Plattform, auch wenn einige Gerichte diese aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt haben. Dahinter folgen Bluejeans und Microsoft Teams. Die Anwendung Skype wurde mehrmals als zu wenig funktional und zu anfällig für "Freezing" eingestuft. In einigen Jurisdiktionen wie etwa in China ist die Auswahl der Anwendungen eingeschränkt.
71 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Verfahrensgerechtigkeit gewahrt wurde. Ein höherer Wert wurde durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl aufgrund von niedrigen Internet-Bandweiten in manchen Jurisdiktionen oder die Kollision grob unterschiedlicher Zeitzonen verhindert. Virtuelle Verhandlungen sind zudem für manche Gerichte noch Neuland, wie Fälle mangelhafter technischer Vorbereitung beweisen. Ferner müssen Eigenheiten virtueller Hearings wie etwa ein größerer Zeitpuffer aufgrund länger andauernder Befragungen und zusätzlicher Pausen stärker berücksichtigt werden.
In einigen Ländern, darunter Australien, England und Wales, die Vereinigten Arabischen Emirate und auch Österreich, waren die technologischen Voraussetzungen für virtuelle Verhandlungen schon vor der Krise gegeben. Andere Länder, darunter auch EU-Mitgliedsstaaten, mussten erst die rechtlichen Vorkehrungen treffen, bevor am 5. Mai die erste virtuelle Verhandlung stattfinden konnte.
Vorreiter in der globalen Entwicklung sind internationale Schiedsgerichte, die aufgrund der Autonomie der Streitparteien, der Flexibilität der Abläufe und nicht zuletzt auch aus Zeit- und Kostenersparnis schon seit einigen Jahren verstärkt auf virtuelle Verhandlungen zurückgreifen.
Die Erfahrungen der befragten Anwälte zeigen, dass die Schiedsgerichte die Technologie besonders gut beherrschen und auch die Teilnahme von mehreren Dutzend Personen oder die Einbindung von Übersetzern keine Probleme darstellen. Dies bestätigt auch Dr. Daniel Sharma, Partner im Frankfurter Büro von DLA Piper und spezialisiert auf Schiedsverfahren, aus der eigenen Praxis.
"Virtuelle Verhandlungen sind eine Möglichkeit, Gerichtsprozesse und Schiedsverhandlungen schneller und kostengünstiger durchzuführen. Wir haben jüngst - abgesehen von einigen technischen Problemen - gute Erfahrungen mit einer der ersten Online-Verhandlungen beim Landgericht München gemacht", so Prof. Dr. Stefan Engels und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, beide Partner im Hamburger Büro von DLA Piper. "Wir gehen davon aus, dass virtuelle Verhandlungen auch nach der COVID-19-Pandemie häufiger anberaumt werden. Allerdings: Es bedarf einer speziellen Vorbereitung auf die besondere Situation."
Über DLA Piper
DLA Piper zählt mit Büros in über 40 Ländern in Afrika, Asien, Australien, Europa, dem Nahen Osten sowie Nord- und Südamerika zu den weltweit führenden Wirtschaftskanzleien. In Deutschland ist DLA Piper an den Standorten Frankfurt, Hamburg, Köln und München mit mehr als 240 Anwältinnen und Anwälten vertreten. In bestimmten Jurisdiktionen können diese Informationen als Anwaltswerbung angesehen werden. Weitere Informationen unter: http://www.dlapiper.com
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Tel.: +49 69 271 33 368 oder E-Mail: rolf.kopel@dlapiper.com
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