KfW: Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern durch Globaldarlehen an Landesförderinstitute
Geschrieben am 08-06-2020 |
Frankfurt am Main (ots) -
- Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht - KfW stellt Landesförderinstituten im Auftrag des Bundes ab sofort Mittel für Finanzierungshilfen zur Verfügung - Ziel: Start-ups und kleine Mittelständler mit passgenauen Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen unterstützen
Ab heute stehen für Landesförderinstitute (LFI) Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bei der KfW Bankengruppe bereit. Damit steht Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundesminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt hatten. Die Säule I der Hilfen, die so genannte Corona Matching Fazilität, ist seit 14.5.2020 live und wird mit deutlichem Interesse nachgefragt. VC-Fonds können ihre Mittel zur Finanzierung von Start-ups aus der Corona Matching Fazilität über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen (max. zu 50 % der Finanzierungsrunde) ergänzen.
Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe, jedoch keinen Zugriff auf die Säule I haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über die mit Haftungsfreistellung ausgestatteten Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Möglich sind z. B. Finanzierungen über offene oder stille Beteiligungen.
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Jörg Kukies: "Nachdem die erste Säule unseres 2 Mrd. Rettungspakets für Start-ups mit Zugang zu Wagniskapitalinvestoren bereits Mitte Mai gestartet ist, haben wir nun die zweite Säule des Rettungspakets fertig gestellt. Wir freuen uns, dadurch jetzt auch den dringenden Bedarf von kleinen und mittleren Start-ups und Mittelständlern ohne Zugang zu Wagniskapitalinvestoren adressieren zu können. Im Zusammenspiel mit der auf großen Anklang gestoßenen ersten Säule gewährleisten wir mit dieser zweiten Säule über die Einbindung und gute Vernetzung der Landesförderinstitute die passgenaue Unterstützung dieser zukunftsträchtigen und zukunftssichernden Branche unter Berücksichtig der föderalen Struktur unseres Landes."
Beauftragter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Thomas Jarzombek: "Start-ups und kleinere Mittelständler haben nun einen weiteren Zugang zum 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Die Säule II des Maßnahmenpakets steht, dank der guten Zusammenarbeit zwischen KfW und den Landesförderinstituten. Damit unterstützen wir Start-ups und kleinere Mittelständler die Corona-Krise zu bewältigen und stärken den Technologie- und Innovationsstandort Deutschland."
KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: "Die KfW hat in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und den Landesförderinstituten mit hohem Tempo den zweiten Baustein der Start-up-Hilfen der Bundesregierung umgesetzt. Gemeinsam mit der Corona Matching Fazilität stehen nun Fördermittel bereit, damit Arbeitsplätze und Innovationskraft des kleinen Mittelstands als wichtige Säule der deutschen Wirtschaft gesichert werden kann."
Die Finanzierungshilfen aus dieser Säule II stehen Unternehmen (bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz), zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können. Unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung können Unterstützungen bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen genehmigt werden, die mit Kapital weiterer Investoren ergänzt werden können.
Durch die Landesförderinstitute bereits erteilte Förderzusagen an Start-Ups oder kleine Mittelständler können rückwirkend bis zum 02.04.2020 berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Landesförderinstitute finden Sie hier: http://www.kfw.de/corona-Startup
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