"neues deutschland": Quellenschutz ist Täterschutz - Kommentar zum Versagen des Verfassungsschutzes im Mordfall Lübcke
Geschrieben am 11-06-2020 |
Berlin (ots) - Mal wieder steht der Verfassungsschutz in den Schlagzeilen. Obwohl der Geheimdienst offenbar Informationen über die Aktivitäten des militanten Neonazis und späteren mutmaßlichen Mittäters beim Lübcke-Mord, Markus H., besaß, gab er diese nicht an ein Gericht weiter. Als Folge konnte sich Besagter Jahre vor der Tat ganz legal Waffen beschaffen und hat womöglich seinen Komplizen, den Hauptverdächtigen Stephan E., noch an diesen trainiert. Diese bittere Enthüllung steht in einer Reihe kaum noch zählbarer ähnlich wahnwitziger Vorfälle beim Verfassungsschutz. Wenn nun Medien immer noch von "Pannen" und "Fehlern" der Behörde berichten, ist das nicht nur naiv, sondern verhindert auch eine strukturelle Kritik.
Nicht erst seit der Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex und der Causa Maaßen müsste klar sein, dass der Verfassungsschutz nicht nur bis ganz oben von rechtem Gedankengut durchdrungen ist, sondern auch seine Quellen über alles andere stellt. In der Konsequenz wird gelogen, vertuscht und weggeschaut, um V-Männer zu schützen. Diese sind dabei nicht selten zentrale Kader der Neonaziszene und Täter. Eine Aufklärung ihrer Rolle wird dennoch konsequent verhindert, auch wenn dadurch Ermittlungen torpediert werden. Extrem rechte Strukturen gehen daraus gestärkt hervor.
Die Nachfolger der Lübcke-Mörder stehen in den Startlöchern. Der Verfassungsschutz wird sie wohl nicht aufhalten. Seine Auflösung ist notwendig.
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